So können i. d. R. die nicht abziehbaren Bewirtungskosten (30 %) durch Verwendung eines individuellen Buchungsschlüssels in einem Zug mit dem ursprünglichen Buchungssatz automatisiert umgebucht werden.
Bewirtungskosten: Verwendung von Buchungsschlüssel
Die Verwendung von Buchungsschlüsseln zur direkten Verbuchung von Vorsteuerbeträgen ist in vielen Buchführungsbüros üblich. Darüber hinaus können spezielle, individuelle Steuerschlüssel erstellt werden, die nicht nur die Vorsteuer buchen, sondern gleichzeitig die nicht abziehbaren Bewirtungskosten (30 %) umbuchen. Damit wäre der Vorgang also in "einem Rutsch" erledigt.
Wie diese individuellen Steuerschlüssel anzulegen sind, ist der jeweiligen Dokumentation oder Hilfe des verwendeten Buchführungssystems zu entnehmen.
Automatische Aufteilung der Bewirtungskosten durch Buchungsschlüssel
Kommt ein individueller Buchungsschlüssel zur automatischen Aufteilung der Bewirtungsaufwendungen zum Einsatz (in nachfolgendem Beispiel der Schlüssel "590"), werden die Aufwendungen mit einem Buchungssatz verbucht (SKR 03):
Bei den Summen und Salden einer Buchung ist bereits ersichtlich, dass neben der Buchung des Nettobetrags (200 EUR) und der vollumfänglichen Vorsteuer (38 EUR) der nicht abziehbare Anteil auf das Konto 4654 ("Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten") erfolgt.
Auf dem Kontoblatt (Konto 4650 "Bewirtungskosten") ist dies ebenfalls zu erkennen: