Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie wurden viele Unternehmen schlagartig in ein Krisenszenario versetzt. Der Lockdown sorgte in manch einem Unternehmen sogar nahezu zum Stillstand, leider auch was die Umsätze und Einnahmen anging. Entsprechend groß war die Angst, dass mit Corona auch eine Pleitewelle ausbricht.
Maßnahmen gegen Insolvenzwellen
Die Bundesregierung hat dieser Entwicklung mit verschiedenen Maßnahmen entgegengewirkt. So wurden Unternehmen beispielsweise über Corona-Sofortmaßnahmen Zuschüsse und Kredite gewährt. Seit 1.4.2020 und bis zum Stichtag 16.9.2020 hat die KfW rund 43,5 Mrd. EUR an Krediten für Unternehmen zugesagt (hib Nr. 1089). Bis Ende 2020 können stark betroffene KMU von Überbrückungshilfen profitieren, um eine Zahlungsunfähigkeit abzuwenden. Ein weiterer Baustein, Insolvenzen zu vermeiden, wurde mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ auf den Weg gebracht.
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ab 1.10.2020 nur bei Überschuldung
So wurde u.a. für zahlungsunfähige und überschuldete Unternehmen die Insolvenzantragspflicht vorübergehend bis 30.9.2020 ausgesetzt. Voraussetzung hierfür war, dass die Folgen der Corona-Pandemie zur Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung führten und eine Aussicht auf Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit bestand. Der Erfolg dieser Maßnahmen macht sich in den aktuellen Statistiken bemerkbar: Die große Insolvenzwelle blieb bisher aus. Doch noch immer sind viele Unternehmen im Krisenmodus. Die Bundesregierung vermeldete am 1.10.2020, dass die Insolvenzaussetzung gesetzlich bis zum 31.12.2020 verlängert wird. Allerdings gilt dies ab 1.10.2020 nur noch für überschuldete Unternehmen. Liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor, wird das betroffene Unternehmen nicht mehr in die verlängerte Schonfrist miteinbezogen.
Womit Experten rechnen
Zahlungsunfähigkeit ist jedoch die häufigste Insolvenzursache. Die Frage ist nun, wie sich die weiteren Monate entwickeln werden: Werden die Gerichte nun schlagartig mit Insolvenzanträgen überhäuft werden? Experten rechnen für das vierte Quartal 2020 bereits mit einem deutlichen Anstieg von Unternehmensinsolvenzen. Der Kreditversicherer Coface beispielsweise rechnet für 2020 und 2021 mit einem Insolvenzanstieg in Deutschland im Vergleich zu 2019 um 11 %. Die Bundesbank hat am 13.10.2020 ihren Finanzstabilitätsbericht vorgestellt und ebenfalls darauf hingewiesen, dass mit mehr Insolvenzen zu rechnen ist. Für die ersten Monate 2021 rechnet die Bundesbank sogar mit rund 6.000 Unternehmensinsolvenzen pro Quartal.
Allerdings wird für 2021 auch wieder mehr Wachstum für die deutsche Wirtschaft erwartet. Ein CFO-Survey des Beratungsunternehmens Deloitte zeigt eine überraschend positive Stimmungslage der Finanzvorstände: Demnach sind 39 % der befragten Unternehmen bereits in der Erholungsphase und weitere 38 Prozent schon zurück auf ihrem Vorkrisen-Wachstumskurs.
Zwar werden sich steigende Insolvenzzahlen voraussichtlich kaum abwenden lassen. Die Hoffnung bleibt jedoch, dass die Entwicklung in einem moderaten Rahmen verlaufen wird. Dies wird jedoch auch stark vom weiteren Verlauf der Pandemie, dem Risikomanagement der Unternehmen und von den Zugangsmöglichkeiten zu Finanzierungsmitteln abhängen.
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