Investitionsabzugsbetrag für Investition im Sonderbetriebsvermögen
Die aus den Eheleute A und B bestehende GbR hatte in ihrem Gesamthandsvermögen einen Investitionsabzugsbetrag gebildet. Die geplante Investition ist später dann aber nicht durch die GbR, sondern durch den Gesellschafter A erfolgt. Im Rahmen einer Außenprüfung wurde dies beanstandet. Das Finanzamt hat dem folgend die Anerkennung für den Investitionsabzugsbetrag versagt, da die Anschaffung im Sonderbetriebsvermögen zu keiner begünstigten Anschaffung geführt habe. Der Einspruch der GbR blieb angesichts der das Finanzamt bindenden Rechtsauffassung der Finanzverwaltung (BMF, Schreiben v. 20.11.2013, IV C 6 – S 2139 – b/07/10002, BStBl 2013 I S. 1493) ohne Erfolg.
Entscheidung: Man geht von einem einheitlichen Betrieb aus
Das Finanzgericht löst diese Rechtsfrage jedoch anders:
Eine nach § 7g EStG begünstigte Investition liege auch dann vor, wenn
- bei einer Personengesellschaft der Investitionsabzugsbetrag vom Gewinn der Gesamthandsbilanz abgezogen wurde,
- die Investition dann aber im Sonderbetriebsvermögen eines der Gesellschafter erfolgt sei.
Maßgebend hierfür ist, dass die Regelungen des § 7g EStG insoweit betriebs- und nicht personenbezogen auszulegen sind. Anstelle des „Steuerpflichtigen” trete die „Gesellschaft”. Da zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft in steuerlicher Hinsicht neben dem Gesamthandsvermögen der Gesellschaft auch das Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter gehört, ist von einem einheitlichen Betrieb auszugehen.
Praxistipp: Besonderheit Eheleute
Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen, da die Rechtsfrage bisher noch nicht höchstrichterlich entschieden worden ist. Unabhängig davon sollte das Urteil nicht verallgemeinert werden, da die Gesellschafter der GbR zusammen veranlagte Eheleute waren. Nur deshalb blieb letztlich die Gewinnverschiebung durch die Investitionsabzugsbetrag-Minderung ohne Auswirkung auf die festzusetzende Steuer.
-
Welche Geschenke an Geschäftsfreunde abzugsfähig sind
8.680
-
Geschenke über 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR): Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug dennoch möglich
4.301
-
Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
4.2968
-
Verjährung von Forderungen 2024: 3-Jahresfrist im Blick behalten
4.006
-
Bauleistungen nach § 13b UStG: Beispiele
3.916
-
Pauschalversteuerung von Geschenken
3.861
-
Was sind keine Bauleistungen nach § 13b UStG?
3.023
-
Diese Leistungen bewirken den Wechsel der Steuerschuldnerschaft
3.011
-
Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei privater Nutzung des Firmenwagens
2.6836
-
Aufwendungen für eine neue Einbauküche müssen abgeschrieben werden
2.678
-
Mieterstrom: Wann Vorsteuerabzug bei Einbau von PV-Anlage möglich ist
20.11.2024
-
Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen prüfen
18.11.2024
-
Bildschirmbrille: Abzugsmöglichkeiten und Behandlung in der Buchhaltung
13.11.2024
-
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nur bei kompletter Zahlung
11.11.2024
-
Das Berufsrecht der selbstständigen (Bilanz-)Buchhalter
31.10.2024
-
Einspruch gegen Steuerbescheid: Fristen beachten
30.10.2024
-
Einführung der elektronischen Rechnung im Unternehmen
28.10.2024
-
Rechnungsstellung: Was die E-Rechnungen ausmacht
28.10.2024
-
Elektronische Rechnung: Betroffene Unternehmen und Übergangsfristen
28.10.2024
-
Verjährung von Forderungen 2024: 3-Jahresfrist im Blick behalten
24.10.2024