Verkäufe über Internet-Handelsplattformen
Internet-Handelsplattformen wie eBay finden seit Jahren viel Zulauf – sowohl auf der Abnehmer- als auch auf der Verkäuferseite. So mancher sieht hier die Gelegenheit, schnelles Geld zu machen. Steuerlich ist das aber nicht ohne: Betrachtet das Finanzamt Sie aufgrund dieser Tätigkeiten als Unternehmer, wird Umsatzsteuer fällig.
Sachverhalt: Verkauf mehrerer Hundert Pelzmäntel über eBay
In einem Fall, den kürzlich der Bundesfinanzhof zu entscheiden hatte, brachte eine anonyme Anzeige eines „ehrlichen Bürgers“ die Sache ins Rollen. Diesem war aufgefallen, dass eine Frau und ihr Mann bei eBay unter verschiedenen Nicknames mehrere Hundert Pelzmäntel verkauft hätten. Das Finanzamt ging der Sache nach und stellte in der Tat fest, dass über die Konten des Mannes zahlreiche Haushaltsgegenstände sowie knapp 80 Pelzmäntel verkauft worden waren. Bei den Konten der Ehefrau wechselten 140 Pelzmäntel die Besitzerin.
Die Frau erklärte, die Gegenstände entstammten der Auflösung des umfangreichen Junggesellenhaushalts ihres Mannes. Die Pelzmäntel wiederum hätten der Schwiegermutter gehört, die davon eine stattliche Sammlung besessen hätte. Aber das Finanzamt wurde erneut stutzig: Schon allein die Tatsache, dass Pelze in unterschiedlichen Größen verkauft worden seien, lasse den Schluss zu, dass es sich nicht um privaten Besitz der Schwiegermutter gehandelt habe.
Entscheidung des BFH
Nach einer anderslautenden Entscheidung der Vorinstanz schloss sich nun auch der Bundesfinanzhof der Auffassung der Finanzverwaltung an. Unabhängig davon, dass die Frau bereits auf anderem Gebiet als Finanzdienstleisterin unternehmerisch tätig sei, müsse hier darauf geschaut werden, ob sie auf der Handelsplattform aktive Schritte zur Vermarktung gemacht hätte. Auch die Dauer, die Zahl der Kunden und die Höhe der Einnahmen seien Gesichtspunkte, die für die Einstufung als Unternehmer essentiell seien. Im vorliegenden Fall beantwortete das Gericht diese Frage mit ja, denn die Klägerin selbst verfügte über mindestens 2 Verkäuferkonten: „Dies geht über die schlichte Veräußerung nicht mehr benötigter privater Gegenstände erheblich hinaus“, meinten die Richter in ihrer Urteilsbegründung.
Auch den Hinweis auf eine Sammlung ließ der BFH nicht gelten. Pelzmäntel seien – im Gegensatz zu Briefmarken, Münzen oder historischen Fahrzeugen – keine Sammlerstücke, sondern Gebrauchsgegenstände. Bei Briefmarken oder auch Münzen sei aufgrund ihres Liebhaberwerts davon auszugehen, dass sie aus privaten Neigungen zusammengetragen werden. Bei den Pelzen liege die Sache anders, zumal hier aufgrund der unterschiedlichen Pelzarten, Marken, Konfektionsgrößen und Ärmellängen nicht ersichtlich sei, welches Sammelthema verfolgt werden solle.
Praxistipp
Der Bundesfinanzhof weist außerdem darauf hin, dass auch eine begrenzte Tätigkeitsdauer nicht gegen unternehmerisches Handeln spricht: Wenn jemand hohen Organisationsaufwand betreibt, um Dinge auf eBay zu verkaufen, muss er daher unter Umständen damit rechnen, dass seine Umsätze steuerpflichtig sind.
-
Welche Geschenke an Geschäftsfreunde abzugsfähig sind
13.787
-
Geschenke über 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR): Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug dennoch möglich
6.334
-
Pauschalversteuerung von Geschenken
6.267
-
Verjährung von Forderungen 2024: 3-Jahresfrist im Blick behalten
5.258
-
Bauleistungen nach § 13b UStG: Beispiele
4.013
-
Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
3.9238
-
Was sind keine Bauleistungen nach § 13b UStG?
3.185
-
Diese Leistungen bewirken den Wechsel der Steuerschuldnerschaft
2.984
-
Einspruch gegen Steuerbescheid: Fristen beachten
2.729
-
Aufwendungen für eine neue Einbauküche müssen abgeschrieben werden
2.727
-
1%-Regelung: Keine Minderung durch private Kostenübernahme
16.12.2024
-
Trotz DSGVO: Finanzamt kann Mietverträge von Vermietern anfordern
05.12.2024
-
Elektronischer Rechtsverkehr: Es kommt auf das richtige Dateiformat an
02.12.2024
-
Bei Kinderbetreuung durch Großeltern sind Fahrtkosten abziehbar
27.11.202412
-
Mieterstrom: Wann Vorsteuerabzug bei Einbau von PV-Anlage möglich ist
20.11.2024
-
Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen prüfen
18.11.2024
-
Bildschirmbrille: Abzugsmöglichkeiten und Behandlung in der Buchhaltung
13.11.2024
-
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nur bei kompletter Zahlung
11.11.2024
-
Das Berufsrecht der selbstständigen (Bilanz-)Buchhalter
31.10.2024
-
Einspruch gegen Steuerbescheid: Fristen beachten
30.10.2024