Die Wohnungseigentümer stimmten im Jahr 2011 zu, dass der heute 87 Jahre alte Wohnungseigentümer K gegen Stellung einer Sicherheit für die Rückbaukosten einen Treppenlift zu seiner im Obergeschoss des Gebäudes liegenden Wohnung einbaut. Die am Körper behinderte Ehefrau X des K war nur auf diesem Weg in der Lage, die Wohnung zu erreichen. Im Jahr 2019 und mehrere Jahre nach dem Tod der X beschließen die Wohnungseigentümer unter "Verschiedenes", dass K den Treppenlift wieder ausbauen soll. Hiergegen richtet sich die Anfechtungsklage.

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