Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Redaktion
Berliner Senat
In einer 1. Stellungnahme erklärte Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, der Senat werde am Dienstag über die Konsequenzen aus der Entscheidung beraten. Dabei sehe sich der Senat auch in der Verpflichtung, sozial verträgliche Lösungen für Mieterinnen und Mieter zu entwickeln.
Das Land Berlin habe mit dem Mietendeckel Neuland betreten und mit einer anderen Entscheidung aus Karlsruhe gerechnet. Nun sei es die Aufgabe des Bundes, entweder ein wirkungsvolles Mietpreisrecht zu schaffen, das die soziale Mischung in den Städten sichert, oder aber den Ländern die Kompetenz dafür zu übertragen.
Immobilienverbände
Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) begrüßt den Beschluss des BVerfG. "Das ist ein guter Tag für den Erhalt der Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaates", so GdW-Präsident Axel Gedaschko. Anstelle eines Gegeneinanders brauche es nunmehr Zusammenarbeit in einem effektiven Bündnis für den Bau und Erhalt von bezahlbarem Wohnraum.
Auch der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) begrüßt die Entscheidung. Gleichzeitig betont BFW-Präsident Andreas Ibel die soziale Verantwortung der Vermieter und appelliert an alle Marktteilnehmer, bei jetzt fällig werdenden Mietnachzahlungen sozial verantwortlich zu handeln.
Auf Zustimmung stößt die Entscheidung der Verfassungsrichter auch beim Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV). Angespannte Wohnungsmärkte würden nicht durch Regulierung entlastet, sondern einzig durch mehr Angebot, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Erforderlich sei ein Dreiklang aus der Ausweisung von mehr Bauland, der Senkung der Erwerbs- und Baunebenkosten und den der Förderung des Erwerbs von Wohneigentum.
"Der Spuk ist endlich vorüber", kommentiert IVD-Präsident Jürgen Michael Schick den Beschluss. Mit der Entscheidung sei dem "leichtsinnigen Prestige-Projekt der Berliner Landespolitik endlich der Boden entzogen und die verfassungsmäßige Ordnung wieder hergestellt". Zudem sei Klarheit für Vermieter und Mieter geschaffen. Auch der IVD appelliert an Vermieter, Mieter bei der Nachforderung von Mieten nicht zu überfordern und gemeinsame Lösungen zu finden.
Ähnlich äußert sich der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA). Mieterinnen und Mieter dürften nicht die Leidtragenden dieses verfassungswidrigen Gesetzes werden. Daher bittet der Verband seine Mitglieder, soziale Lösungen zu finden. Zudem habe der Verband mit dem Deutschen Mieterbund vereinbart, den gemeinsamen Wohnungskodex zu erweitern, so Stefanie Frensch, Vorsitzende der Region Ost des ZIA.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) spricht in seiner Stellungnahme von einer "bitteren" Entscheidung und sieht diese zugleich als "Weckruf an den Bundesgesetzgeber". Der Verband werde nun mit noch mehr Ansporn für einen bundesweiten Mietenstopp kämpfen, so DMB-Präsident Lukas Siebenkotten.