Wohnungswirtschaft für Kündigungsschutz und Gaspreisdeckel

Die sozial orientierten Vermieter haben angesichts der steigenden Heizkosten einen Kündigungsschutz zugesagt. Von der Politik fordert die Wohnungswirtschaft, "unverzüglich" einen Gaspreisdeckel einzuführen. Es sei "fünf nach zwölf", sagte Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbands GdW.

Die Wohnungswirtschaft will in der Energiekrise Mietern nicht kündigen, wenn sie bei den Nebenkosten in Zahlungsverzug kommen. Das sagte Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), am 20. September den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Keiner solle wegen krisenbedingter Zahlungsprobleme seine Wohnung verlieren, auch Ratenzahlungen seien machbar.

Gedaschko forderte allerdings auch, die Bundesregierung solle "endlich die Probleme an der Wurzel angehen und einen Gaspreisdeckel einführen". Dies sei die einfachste Möglichkeit, um zu verhindern, dass die Preissteigerungen bei den Unternehmen und Verbrauchern ankämen, so der GdW-Chef.

Nach Berechnungen des Verbands mussten die deutschen Haushalte allein zwischen Januar und Juli 2022 im Schnitt 850 Euro mehr für Energie ausgeben als im gesamten Jahr 2021 – und die nächste Heizperiode hat noch nicht einmal angefangen. Ohne Gaspreisdeckel müssten die Haushalte 2022 im Schnitt zwischen 1.360 Euro im günstigsten Fall und bis zu 3.800 Euro in der Spitze mehr für Energie ausgeben als 2021. "Diese exorbitanten Zusatzkosten sind für die allermeisten unbezahlbar und damit massiver sozialer Sprengstoff", warnte Gedaschko: "Es ist fünf nach zwölf. Die Bundesregierung muss sofort handeln."

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) schlug kürzlich vor, die Schonfrist auf fristgerechte Kündigungen auszuweiten. Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, begrüßte den Vorstoß, hält ihn aber nicht für ausreichend. "Was wir wirklich brauchen, ist ein Kündigungsmoratorium, wie es zu Beginn der Corona-Pandemie in Kraft getreten war", sagte der Mieterbundpräsident den Zeitungen.

Siebenkotten rief Geywitz dennoch dazu auf, ihre Kabinettskollegen davon zu überzeugen, die Regelung der Schonfrist auf fristgerechte Kündigungen auszuweiten. "Auch Richter weisen immer wieder darauf hin, dass die derzeitige Regelung nicht sinnvoll ist: Bei fristlosen Kündigungen haben Mieter die Chance, mit Nachzahlungen die Situation zu reparieren, bei fristgerechten Kündigungen aber nicht. Die Schonfrist sollte für beide Situationen gelten", sagte Siebenkotten.

Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Sebastian Bartels, fordert einen gesetzlichen Kündigungsschutz für alle Mieter. Hunderttausende Mieter seien bei privaten Unternehmen und hätten keinen Kündigungsausschluss. Es bedürfe einer ordnungsrechtlichen Regelung, die ähnlich zu dem Kündigungsschutz zu Beginn der Corona-Pandemie vom Bund beschlossen werden müsste.

Eigentümer: Mietern höhere Abschläge anbieten

Der Eigentümerverband Haus und Grund hat "seine" Vermieter aufgefordert, mit ihren Mietern über höhere Vorauszahlungen zu sprechen. Ein Kündigungsmoratorium lehnte Verbandspräsident Kai Warnecke ab. "Schon während der Corona-Pandemie ist niemandem gekündigt worden – alle Probleme wurden einvernehmlich gelöst", sagte Warnecke.

Der Immobilienkonzern LEG hat bereits Mieter angeschrieben und angeboten, die Vorauszahlungen auf freiwilliger Basis zu erhöhen, um den Kostenanstieg über mehrere Monate abzufedern. "Die Mehrkosten werden in einer Dimension von ein bis zwei Nettokaltmieten liegen", erklärte LEG-Chef Lars von Lackum. Das Unternehmen kündigte an, es werde Mietern, die durch die Explosion der Energiepreise in Probleme gerieten, unter die Arme greifen, etwa durch die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Niemand müsse Sorge haben, aufgrund der Explosion der Energiekosten seine Wohnung zu verlieren.

Mehrere Genossenschaften haben die Vorauszahlungen für die Betriebskosten bereits erhöht oder planen das zumindest, wie eine dpa-Umfrage ergab. Der Heimstättenverein Osnabrück etwa will die Zahlungen für alle Mieter, die an eine Gaszentralheizung angeschlossen sind, zu Beginn des kommenden Jahres anpassen.

Kein Gas, keine Heizung? – Mindesttemperatur-Klausel vorübergehend ausgesetzt

Klauseln in Wohnungsmietverträgen, die Mieter zum Heizen auf eine bestimmte Mindesttemperatur verpflichten, wurden im September 2022 per Verordnung vorübergehend ausgesetzt. Die Wohnungswirtschaft forderte zuvor eine gesetzliche Mindesttemperatur in Mietwohnungen. Der GdW rechnete vor, dass pro Grad Temperaturreduktion zirka sechs Prozent Gas eingespart werden könnten.

Aus der Rechtsprechung haben sich dann Mindestwerte für die vom Vermieter zu gewährleistende Mindesttemperatur ergeben. Tagsüber sind das 20 bis 22 Grad, in der Nacht 17 bis 18 Grad.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) setzte sich ebenfalls für eine gesetzliche Regelung ein "für den Fall, dass bei extremen Gasengpässen die Mindesttemperaturen in Innenräumen unterschritten werden", wie ZIA-Präsident Andreas Mattner vor Kurzem erklärte. Die Task Force Energie des ZIA hat eine ganze Reihe von Empfehlungen für den Gebäudesektor formuliert, sollte sich die Lage weiter zuspitzen.

Gasmangel: Kann die Regierung zum Energiesparen zwingen?

Im Fall einer Gasmangellage wegen des Kriegs in der Ukraine müssten alle Beiträge zum Energiesparen leisten, hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) im Frühsommer bereits deutlich gemacht. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, schlug deshalb vor, Vermieter sollten die Heizungsanlage während der Heizperiode nicht mehr auf mindestens 20 bis 22 Grad hochstellen müssen.

In der Tat könnte die Bundesregierung Maßnahmen zum Energiesparen verordnen. Diese Möglichkeit gibt ihr das Energiesicherungsgesetz, und zwar bereits, bevor der Krisenfall eintritt – das wäre dann die Notfallstufe im "Notfallplan Gas". Private Haushalte sind nach dem Notfallplan besonders geschützt, Wohnungsvermietern könnte der Gang vor Gericht drohen, wenn sie Mietern die Heizung kälter drehen.

Wohnungsriese Vonovia hat angekündigt, die Temperatur der Zentralheizungen in der Nacht absenken zu wollen, um Gas zu sparen.Tagsüber werde wie gewohnt geheizt. Die Warmwasserversorgung sei nicht betroffen. Die Umstellung der Heiztemperatur soll im Rahmen der Routinewartung der Anlagen vor Beginn der Heizperiode erfolgen. Durch die Nachtabsenkung würden bis zu acht Prozent des Heizaufwands eingespart.


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