Der Gesetzgeber hat mit dem Inkrafttreten des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) ein nationales CO2-Emissionshandelssystem eingeführt. Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel in den Verkehr bringen und nicht unter das europäische Emissionshandelssystem fallen, bezahlen seit dem 1.1.2021 einen Kohlendioxidpreis. Der Kohlendioxidpreis wird zunächst durch jährliche Festlegung bis 2025 kontinuierlich steigen. Das Instrument soll zur Reduktion von Treibhausgasemissionen motivieren. Im Gebäudebereich führt der Kohlendioxidpreis u. a. zu höheren Kosten für die Beheizung und die Warmwasserversorgung von Gebäuden. Vermieter konnten bislang nach derzeitiger Rechtslage die Heizkosten, einschließlich des darin enthaltenen Anteils an den Kohlendioxidkosten, vollumfänglich auf Mieter umlegen, wenn eine Umlage der Heizkosten vertraglich vereinbart worden ist.

 
Hinweis

CO2-Preis pro Tonne

Der Emissionshandel startete im Jahr 2021 mit einem CO2-Preis von 25 EUR pro Tonne. Aktuell gilt ein Preis von 30 EUR pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Die am 1.1.2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um 5 EUR pro Tonne auf 35 EUR wird um ein Jahr auf 2024 verschoben – ebenso wie die Folgeschritte verschoben werden sollen. Der Bundesrat gab am 28.10.2022 grünes Licht dafür, die ursprünglich vorgesehene Ausweitung wegen der hohen Energiepreise zu vertagen. Die Erhöhung von 30 EUR pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid auf 35 EUR kommt damit erst zum 1.1.2024.

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