Überblick

Nach § 24 Abs. 1 Satz 3 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) haben bestimmte Energieversorgungsunternehmen entlang der Lieferkette das Recht, ihre Gaspreise gegenüber ihren Kunden auf ein angemessenes Niveau anzupassen. In Wohnungseigentumsanlagen und Mietshäusern, aber auch bei der Gewerberaummiete muss daher darüber nachgedacht werden, wie auf steigende Energiepreise reagiert werden kann. Der Kurzbeitrag zeigt bislang diskutierte Möglichkeiten und ihre rechtlichen Risiken auf. Beleuchtet werden dazu 3 Maßnahmen: Anpassung/Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen, Eingriffe in die zur Verfügung gestellte Wärme sowie Eingriffe in das zur Verfügung gestellte Warmwasser.

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