Die Gebäudehülle umfasst alle Bauteile eines Gebäudes, die dieses nach außen abschließen, z. B. Wände, Fenster, Dachflächen und Böden. Für eine nachhaltige Bauweise ist vor allem die thermische Gebäudehülle von Bedeutung. Sie umfasst alle Bauteile, die beheizte Räume von Außenluft, vom Erdreich und von unbeheizten Räumen trennen. Die Wärmedämmung der thermischen Gebäudehülle ist ausschlaggebend für den Transmissionswärmebedarf eines Gebäudes. Bei neu zu errichtenden Gebäuden sind Bauteile, die gegen die Außenluft, das Erdreich oder gegen Gebäudeteile mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen abgrenzen, so auszuführen, dass die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-2: 2013-02 und DIN 4108-3: 2018-10 erfüllt werden.

 
Praxis-Beispiel

Mindestanforderungen an Bauteile beheizter Räume

 
Wände 1,2 (m2xK)/W
Dächer 1,2 (m2xK)/W
Oberste Geschossdecke 0,9 (m2xK)/W
Kellerdecke 0,9 (m2xK)/W
Decken über Außenluft 1,75 (m2xK)/W

Außerdem ist das Gebäude nach § 13 GEG so zu errichten, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig nach den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist und nach § 14 Abs. 1 GEG durch ausreichenden baulichen sommerlichen Wärmeschutz begrenzt wird.

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