Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Schutz der Ozonschicht. System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Europäischen Union. Zuteilungsmethode. Kostenlose Zuteilung der Zertifikate. Anwendung einer Schenkungsteuer auf eine solche Zuteilung

 

Beteiligte

ŠKO-Energo

ŠKO-Energo s. r. o

Odvolací finanční ředitelství

 

Tenor

Art. 10 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates ist dahin auszulegen, dass er der Anwendung einer Schenkungsteuer wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, wenn bei ihr die in diesem Artikel für die entgeltliche Zuteilung von Emissionszertifikaten vorgesehene Obergrenze von 10 % nicht beachtet wird; dies zu prüfen ist Sache des vorlegenden Gerichts.

 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Ersuchen um Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Nejvyšší správní soud (Oberstes Verwaltungsgericht der Tschechischen Republik) mit Entscheidung vom 18. Dezember 2013, beim Gerichtshof eingegangen am 27. Januar 2014, in dem Verfahren

ŠKO-Energo s. r. o.

gegen

Odvolací finanční ředitelství

erlässt

DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer)

unter Mitwirkung der Kammerpräsidentin R. Silva de Lapuerta, des Vizepräsidenten des Gerichtshofs K. Lenaerts in Wahrnehmung der Aufgaben eines Richters der Zweiten Kammer sowie der Richter J.-C. Bonichot (Berichterstatter), A. Arabadjiev und J. L. da Cruz Vilaça,

Generalanwältin: J. Kokott,

Kanzler: M. Aleksejev, Verwaltungsrat,

aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 19. November 2014,

unter Berücksichtigung der Erklärungen

  • der ŠKO-Energo s. r. o., vertreten durch T. Zatloukal, Berater,
  • des Odvolací finanční ředitelství, vertreten durch D. Jeroušek und E. Nedorostková als Bevollmächtigte,
  • der tschechischen Regierung, vertreten durch M. Smolek und J. Vláčil als Bevollmächtigte,
  • der Europäischen Kommission, vertreten durch E. Kružíková, P. Němečková und K. Mifsud-Bonnici als Bevollmächtigte,

nach Anhörung der Schlussanträge der Generalanwältin in der Sitzung vom 11. Dezember 2014

folgendes

Urteil

 

Entscheidungsgründe

Rz. 1

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 10 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275, S. 32).

Rz. 2

Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der ŠKO-Energo s. r. o. (im Folgenden: ŠKO-Energo und dem Odvolací finanční ředitelství (Einspruchsfinanzdirektion) wegen der Zahlung einer Schenkungsteuer auf die Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten für die Jahre 2011 und 2012.

Rechtlicher Rahmen

Unionsrecht

Rz. 3

Nach ihrem fünften Erwägungsgrund soll die Richtlinie 2003/87 dazu beitragen, dass die Verpflichtungen zur Verringerung der anthropogenen Treibhausgasemissionen, die die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten mit der Entscheidung 2002/358/EG des Rates vom 25. April 2002 über die Genehmigung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen im Namen der Europäischen Gemeinschaft sowie die gemeinsame Erfüllung der daraus erwachsenden Verpflichtungen (ABl. L 130, S. 1) eingegangen sind, durch einen effizienten europäischen Markt für Treibhausgasemissionszertifikate effektiver und unter möglichst geringer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Entwicklung und der Beschäftigungslage erfüllt werden.

Rz. 4

Im siebten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/87 heißt es:

„Gemeinschaftsvorschriften für die Zuteilung der Zertifikate durch die Mitgliedstaaten sind notwendig, um die Integrität des Binnenmarktes zu erhalten und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.”

Rz. 5

Art. 1 („Gegenstand”) der Richtlinie 2003/87 sieht vor:

„Mit dieser Richtlinie wird ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft … geschaffen, um auf kosteneffiziente und wirtschaftlich effiziente Weise auf eine Verringerung von Treibhausgasemissionen hinzuwirken.”

Rz. 6

Art. 10 („Zuteilungsmethode”) der Richtlinie 2003/87 bestimmt:

„Für den am 1. Januar 2005 beginnenden Dreijahreszeitraum teilen die Mitgliedstaaten mindestens 95 % der Zertifikate kostenlos zu. Für den am 1. Januar 2008 beginnenden Fünfjahreszeitraum teilen die Mitgliedstaaten mindestens 90 % der Zertifikate kostenlos zu.”

Tschechisches Recht

Rz. 7

Das Gesetz Nr. 357/1992 über die Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer in der Fassung des Gesetzes Nr. 402/2010 (im Folgenden: Gesetz Nr. 357/1992) enthält Vorschriften, wonach der unentgeltliche Erwerb von Treibhausgasemissionszertifikaten einer Schenkungsteuer unterliegt.

Rz. 8

§ 6 Abs. 8 des Gesetzes Nr. 357/1992 sieht vor:

„Gegenstand der Schenkungsteuer ist der unentgeltliche Erwerb von Treibha...

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