Antragsberechtigt für dieses Förderprogramm sind u. a. natürliche Personen, die in eine Stromerzeugungsanlage (z. B. Photovoltaik-, Aufdachanlage) investieren und einen Teil des selbst erzeugten Stroms einspeisen oder verkaufen. Natürliche Personen, die einen Teil des selbst erzeugten Stroms einspeisen bzw. verkaufen, können mit dieser Förderung auch einen Batteriespeicher als Nachrüstung zu einer bereits bestehenden Stromerzeugungsanlage beantragen.

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