Über dieses Programm wird landesweit die energetische Sanierung und/oder der barrierereduzierende Umbau bestehender Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften gefördert.
2.1.3.1 Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften nach Wohnungseigentumsgesetz, die ihren Wohnungsbestand modernisieren wollen. Die geförderte Wohnung muss in Baden-Württemberg belegen sein.
2.1.3.2 Das wird gefördert
Das Programm fördert Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien, z. B. aus:
- Sonne
- Wind
- Biomasse
- Wasser
Es wird aber vorausgesetzt, dass zumindest ein Teil des Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien müssen die Programmvoraussetzungen des KfW-Programms 270 in der aktuellen Fassung erfüllen (siehe hierzu oben Kap. 1.2).
WE-Mitglied ist ein Unternehmen
Ist ein Unternehmen an der Wohnungseigentümergemeinschaft beteiligt, sind die entsprechenden EU-beihilferechtlichen Bestimmungen zu beachten und entsprechende Nachweise zu erbringen.
Möglich sind nachfolgende Sanierungskomponenten:
Energetische Sanierungen |
Energetische Sanierungen Plus |
Energetische Sanierungen – Einzelmaßnahme |
- Bauantrag oder Bauanzeige muss bei Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen.
- Es erfolgt eine fundierte Fachplanung und qualifizierte Begleitung (z. B. durch Energie-Experte).
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- Maßnahme muss zu einer Verbesserung des Gebäudebestands führen.
- Die maximalen Werte für Sanierung Plus bzw. für Gebäude unter Denkmalschutz oder mit erhaltenswerter Bausubstanz dürfen nicht überschritten werden.
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- Einzelmaßnahmen, die zu einer energetischen Verbesserung des bestehenden Gebäudebestands führen;
- Einzelmaßnahmen erfüllen die aktuellen Standards der Bundesförderung für effiziente Gebäude.
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Eigenleistungen werden nicht gefördert.
2.1.3.3 Darlehenskonditionen
Art der Förderung
Die L-Bank fördert in Form eines zinsverbilligten Darlehens für die Programmbestandteile
- Sanierung Plus,
- Einzelmaßnahmen und
- Altersgerecht Umbauen
KfW-Programm 270
Wohnungseigentümergemeinschaften, die das KfW-Programm 270 in Anspruch nehmen wollen (Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270)), können dies über die L-Bank beantragen.
Bei einer energetischen Sanierung, bei Durchführung energetischer Einzelmaßnahmen im Rahmen eines Sanierungsfahrplans und bei Herstellung von Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 wird die Darlehensförderung mit einem Tilgungszuschuss ausgereicht.
Darlehenshöhe
Es wird mit folgenden Darlehenshöhen gefördert:
Sanierung Plus / Denkmal |
Einzelmaßnahmen |
120.000 EUR je Wohneinheit |
50.000 EUR je Wohneinheit |
Tilgungszuschuss 3 % des Darlehensbetrags |
Tilgungszuschuss 3 % des Darlehensbetrags |
Keine Aufstockung nach Zusage
Eine gute Kalkulation ist wichtig, da eine Aufstockung des beantragen Darlehensbetrags bei allen Programmteilen nach Erteilung der Förderzusage nicht möglich ist.
Die Auszahlung erfolgt zu 100 %. Die Darlehen werden mit einer Laufzeit von 10 Jahren bei 2 tilgungsfreien Anlaufjahren angeboten. Eine Zinsverbilligung des Landes Baden-Württemberg verbilligt die Darlehen für die Dauer von 10 Jahren. Für den Programmteil "Erneuerbare Energien – Standard" erfolgt keine weitere Zinsverbilligung durch das Land.
Wird das Darlehen nicht sofort in voller Höhe abgerufen, wird ab dem 13. Monat nach Zusage ein Bereitstellungszins fällig. Dieser beträgt in der Regel 1,80 % pro Jahr.
2.1.3.4 Antragstellung
Der Förderantrag ist direkt bei der L-Bank zu stellen. Alle notwendigen Informationen hierzu finden sich unter www.l-bank.de/weg.