Für ein Drittel der Hamburger CO2-Emmission ist die Versorgung von Gebäuden mit Heizung und Warmwasser verantwortlich. Dieses Programm soll Wohnungseigentümer über einen Zuschuss motivieren, in Maßnahmen zur Energiesenkung zu investieren.

2.6.4.1 Antragsberechtigung

Folgende Personenkreise können einen Zuschuss erhalten:

  • Grundeigentümer oder dinglich Verfügungsberechtigte,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen) und sonstige Organisationen (z. B. Vereine, Stiftungen, Kirchen)
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte erbringen.

2.6.4.2 Das wird bezuschusst

Zuschüsse werden im Rahmen folgender Fördermodule gewährt:

 
Fördermodul: Wärmepumpen
Maßnahme Konditionen
  • Im Neubau: Sole/Wasser-Wärmepumpen, Wasser/Wasser-Wärmepumpen
  • Im Bestand: Luft/Wasser-Wärmepumpen, Sole/Wasser-Wärmepumpen, Wasser/Wasser-Wärmepumpen
  • Im Bestand: den Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper bei gleichzeitiger Installation einer Wärmepumpe
  • Für elektrisch betriebene Wasser/Wasser-Wärmepumpen und elektrisch betriebene Sole/Wasser-Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 100 EUR je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 4.200 EUR.
  • Für elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 75 EUR je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 3.000 EUR.
  • Festlegung des Zuschusses im Einzelfall ab einer Nennwärmeleistung von 500 kW.
  • Der Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper, bei gleichzeitigem Einbau einer geförderten Wärmepumpe, wird mit einem Zuschuss in Höhe von 400 EUR je Niedertemperatur-Heizkörper gefördert.
 
Fördermodul: Erschließung von Wärmequellen
Maßnahme Konditionen
  • Im Neubau: Sole/Wasser-Wärmepumpen, Wasser/Wasser-Wärmepumpen
  • Im Bestand: Luft/Wasser-Wärmepumpen, Sole/Wasser-Wärmepumpen, Wasser/Wasser-Wärmepumpen
  • Im Bestand: den Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper bei gleichzeitiger Installation einer Wärmepumpe
  • Für Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie mithilfe von Erdwärmesonden bis 400 m Tiefe oder Erdwärmekollektoren beträgt die Höhe des Zuschusses 15 % der notwendigen Investitionskosten.
  • Für PVT-Kollektoren als Wärmequelle für Wärmepumpen beträgt die Höhe des Zuschusses 15 % von 90 % der notwendigen Investitionskosten.
  • Für Anlagen zur Nutzung von Wärme aus Abwasser beträgt die Höhe des Zuschusses 20 % der notwendigen Investitionskosten.
  • Die Förderung der Nutzung der Tiefengeothermie wird nachrangig in Bezug auf eine obligatorisch einzusetzende Bundesförderung festgelegt.
 
Fördermodule Maßnahme Konditionen
Solarthermie und Heizungsmodernisierung
  • Gefördert werden Solarthermieanlagen ab einer Mindest-Bruttokollektorfläche von 20 m2 für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Es werden sowohl heizungsunterstützende als auch Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung sowie Anlagen, die in Wärmenetze einspeisen, gefördert.
  • Das Solarertrags-Monitoring ist verpflichtend und wird zusätzlich gefördert.
  • Austausch von fossil befeuerten Heizungsanlagen bei gleichzeitiger Installation einer förderfähigen Solarthermieanlage.

Zuschuss für den Bau einer Solarthermieanlage

  • 100 EUR/m2 Bruttokollektorfläche (im Neubau 75 EUR/m2) für Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung,
  • 200 EUR/m2 Bruttokollektorfläche (im Neubau 150 EUR/m2) für Anlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung,
  • bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer als 200 m2 erfolgt die Festlegung des Zuschusses im Einzelfall.

Zuschuss für das Solarthermie-Monitoring

Das obligatorische Solarthermie-Monitoring wird mit einem zusätzlichen Zuschuss gefördert in Höhe von

  • 2.000 EUR bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche von 20 bis einschließlich 100 m2,
  • 3.000 EUR bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer 100 bis einschließlich 200 m2,
  • bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer 200 m2 erfolgt die Festlegung des Zuschusses im Einzelfall.

Zuschuss für den Austausch heizungstechnischer Anlagen

Der Austausch der Heizung bei gleichzeitiger Installation einer förderfähigen Solarthermieanlage wird mit Zuschüssen zwischen 90 EUR/m2 und 120 EUR/m2 Bruttokollektorfläche gefördert.

Weitere Module

Bioenergie-Anlagen Vollautomatisch arbeitende Biomasse-Verbrennungsanlagen und Biogasanlagen ab einer Größe von 100 kW.
Wärmeverteilnetze die der anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien dienen.
Wärmespeicher ab einem Speichervolumen von 4 m3; nur in Verbindung mit einer aus diesem Programm geförderten Anlage oder einem förderfähigen Wärmeverteilnetz.
Mehrfachnutzung von Flächen zur Nutzung von erneuerbarer Wärme und flächensparende Lösungen zur Nutzung von erneuerbarer Wärme; mindestens 100.000 EUR notwendige Investitionskosten.

Nicht gefördert werden:

  • Photovoltaik-Anlagen (solare Stromerzeugung) und
  • Stromspeicher.
 

Achtung

Es sind...

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