Die IFB bietet Wohnungseigentümergemeinschaften ein vereinfachtes Verfahren zur Nutzung von zinsvergünstigten IFB-Krediten zur Finanzierung von Modernisierungsarbeiten.

2.6.5.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine förderungsfähige Investitionsmaßnahme am selbstgenutzten oder vermieteten Wohneigentum im Rahmen eines WEG-Beschlusses durchführen wollen.

2.6.5.2 Das wird gefördert

Gefördert werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Eigentumswohnungen in Hamburg. Die förderfähigen Maßnahmen ergeben sich aus den Einzelprogrammen (siehe nachfolgendes Kapitel zu den Förderkonditionen).

2.6.5.3 Förderkonditionen

Je Wohnungseigentümer können Darlehen von 5.000 bis 35.000 EUR beantragt werden. Die Darlehen werden in Verbindung mit den folgenden Programmen gewährt:

  • IFB-Modernisierungsdarlehen (Standard) bis maximal 25.000 EUR
  • IFB-Modernisierungsdarlehen Energie bis maximal 35.000 EUR
  • KfW-Altersgerecht Umbauen (Programm 159) bis maximal 25.000 EUR.

2.6.5.4 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt bei der IFB. Die Antragstellung soll von dem WEG-Verwalter koordiniert und organisiert erfolgen.

Mit dem Vorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen werden. Planungs- und Beratungsleistungen zählen nicht als Beginn des Vorhabens.

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