Alexander C. Blankenstein
TOP XX Jahresgesamt- und Einzelabrechnungen
I Bezugnahme auf die Jahreseinzelabrechnungen
TOP XX Jahresgesamt- und Einzelabrechnungen
Auf Grundlage der den Wohnungseigentümern vorliegenden Jahresgesamtabrechnung und der jeweiligen Jahreseinzelabrechnungen der Wirtschaftsperiode 20__ mit Druckdatum ______ beschließen die Wohnungseigentümer die Einforderung der sich hieraus ergebenden Nachschüsse bzw. die Anpassung der am ______ auf Grundlage des Wirtschaftsplans vom ______ beschlossenen Vorschüsse.
II Nachschuss- bzw. Anpassungsliste
Die Wohnungseigentümer beschließen die Einforderung der nachfolgend dargestellten Nachschüsse bzw. Anpassungen der durch Beschluss vom ______ auf Grundlage des Wirtschaftsplans 20__ festgesetzten Vorschüsse für das Wirtschafts- bzw. Kalenderjahr 20__:
SE-Nr. |
Tatsächliche Kosten |
Kalkulierter Vorschuss |
Nachschuss |
Anpassung Vorschuss |
1 |
2.400,00 |
2.300,00 |
100,00 |
|
2 |
2.700,00 |
2.800,00 |
|
100,00 |
(…) |
(…) |
(…) |
(…) |
(…) |
III Fälligkeitsregelungen
Alternative 1: Fälligkeit von Nachzahlungsforderungen und Verrechnung von Guthaben
Die Nachschüsse sind sofort zur Zahlung durch die jeweiligen Wohnungseigentümer fällig. Es bedarf insoweit keines speziellen Abrufs durch den Verwalter. Den jeweiligen Wohnungseigentümern wird jedoch nachgelassen, die Nachzahlung innerhalb von 3 Wochen ab Beschlussfassung zu leisten. Wohnungseigentümer, die dem Verwalter ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, haben für eine ausreichende Kontendeckung zu sorgen. Die sich auf Grundlage der Jahreseinzelabrechnungen ergebenden Anpassungsbeträge der jeweiligen Wohnungseigentümer werden mit den aufgrund der ebenso beschlossenen Hausgeldvorschüsse auf Grundlage der Einzelwirtschaftspläne zu leistenden Hausgeldvorschüssen verrechnet. Ein Anspruch auf Auszahlung eines Guthabens besteht somit nicht.
Alternative 2: Auszahlung von Guthaben
Die Nachschüsse sind innerhalb von 2 Wochen zur Zahlung durch die jeweiligen Wohnungseigentümer fällig. Es bedarf insoweit keines speziellen Abrufs durch den Verwalter. Wohnungseigentümer, die dem Verwalter ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, haben für eine ausreichende Kontendeckung zu sorgen. Die sich auf Grundlage der Jahreseinzelabrechnungen ergebenden Anpassungsbeträge der jeweiligen Wohnungseigentümer werden innerhalb von 2 Wochen nach Beschlussfassung dem Konto der jeweiligen Wohnungseigentümer vom Gemeinschaftskonto angewiesen. Eine entsprechende Anweisung kann allerdings nur dann erfolgen, wenn keine Beitragsrückstände auf den Wirtschaftsplan bestehen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
__________________
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.