Diese Grundsätze gelten nach einem Beschluss des LG Hanau auch dann, wenn der Vermieter zugesichert hat, die Wohnung sei "kernsaniert", die Wohnung aber zum Zeitpunkt der Anmietung deutlich erkennbar weit von einer "Kernsanierung" entfernt war.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge