Contracting-Nehmer

Von einem Energie-Contracting spricht man, wenn ein Energielieferant im Rahmen eines Vertrags die Versorgung einer Liegenschaft mit der benötigten Energie (Kälte, Wärme, Strom, Druckluft oder andere Formen von Energie) übernimmt. Die entstehenden Kosten sind nicht förderfähig. Grund für die Nichtförderung ist, dass der Contracting-Nehmer nicht der Eigentümer der eingebauten Anlage wird.[1]

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