Folgende energetische Sanierungsmaßnahmen am Förderobjekt werden durch den § 35c EStG gefördert:

  • Wärmedämmung von Wänden (siehe 10.1),
  • Wärmedämmung von Dachflächen (siehe 10.2),
  • Wärmedämmung von Geschossdecken (siehe 10.3),
  • Erneuerung der Fenster oder Außentüren (siehe 10.4),
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage (siehe 10.5),
  • Erneuerung der Heizungsanlage (siehe 10.6),
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (siehe 10.7),
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als 2 Jahre sind (siehe 10.8).

ESanMV

Natürlich wird nicht jede beliebige oder kostengünstige Maßnahme gefördert. Für alle Maßnahmen gibt es technische Mindestanforderungen. Diese sind in der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) beschrieben (siehe 10.).

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