Entscheidungsstichwort (Thema)

Mieterhöhungsverlangen für ein Einfamilienhaus: Notwendige Ermittlung der anrechenbaren Wohnflächen

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die mietvertraglich vereinbarte Wohnfläche ist für die Bemessung der Miete nicht ausschlaggebend. Bei Mieterhöhungsbegehren sind anrechenbare Wohnflächen zu ermitteln und die Bewertungen zum Umfang der Anrechenbarkeit vorgreiflich (hier: Flächen unter Dachschrägen und relativer Nutzwert der Räumlichkeit im Mietobjekt).

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739047

WuM 2004, 613

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge