Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Schadensminderungspflicht des Vermieters nach vorzeitiger Beendigung des befristeten Mietverhältnisses aufgrund fristloser Kündigung

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Mit zunehmendem zeitlichen Abstand von der vorzeitigen Beendigung eines befristeten Mietverhältnisses aufgrund fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs (hier mehr als 6 Monate seit Auszug des Mieters) erhöhen sich die Anforderungen an die Bemühungen zur Vermietung der Wohnung, die der Vermieter im Rahmen seiner Pflicht zur Schadensminderung gem BGB § 254 Abs 2 zu ergreifen hat.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1736009

DWW 2002, 207

WuM 2002, 267

RdW 2002, 706

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