Die Wohnungseigentümer "genehmigen" die "Nebenkostenabrechnung 2020". Die Abrechnung sieht unter einer Zeile "Gesamtkosten" eine Zeile mit der Überschrift "Nebenkostenvorauszahlungen" vor, darunter befindet sich eine Zeile "Guthaben", die bei sämtlichen Wohnungseigentümern ein Guthaben aufweist, die Zeile "Nachzahlung" ist jeweils leer. K meint, der Beschluss sei nicht von der Beschlusskompetenz des § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG gedeckt.

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