Keiner Problematisierung bedarf es, dass die 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG dann erfüllt werden muss, wenn es sich bei der neu eingebauten oder aufgestellten Heizungsanlage um eine solche handelt, die Raumwärme und Warmwasser gemeinsam erzeugt, also beispielsweise bei Heizungsanlagen mit kombinierter Warmwassererzeugung in Einfamilienhäusern oder bei Heizungsanlagen mit zentraler Warmwasserbereitung durch denselben Wärmeerzeuger.

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