Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt folgendes:
Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch
1. |
Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, |
2. |
Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat, |
3. |
Vandalismus nach einem Einbruch, |
4. |
Leitungswasser, |
5. |
Sturm, Hagel |
zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.
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