Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt folgendes:

Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch

 

1.

Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,

 

2.

Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat,

 

3.

Vandalismus nach einem Einbruch,

 

4.

Leitungswasser,

 

5.

Sturm, Hagel

zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.

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