Die Wohnungseigentümer genehmigen erst am 17.3.2017 den Wirtschaftsplan für das Jahr 2016. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geht – gestützt auf diesen Beschluss – gegen einen Wohnungseigentümer auf die Zahlung von Hausgeld vor. Der Wohnungseigentümer argumentiert, der Beschluss über den Wirtschaftsplan sei nichtig, da er erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gefasst worden sei.

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