Entscheidungsstichwort (Thema)
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Normenkette
Nachgehend
BVerfG (Beschluss vom 27.05.2019; Aktenzeichen 2 BvR 1089/18 - Vz 2/19) |
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
Rz. 1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Fundstellen
Dokument-Index HI13161036 |
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