Entscheidungsstichwort (Thema)
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Normenkette
Verfahrensgang
OLG Celle (Beschluss vom 02.03.2016; Aktenzeichen 2 VAs 19/16) |
Nachgehend
BVerfG (Beschluss vom 21.06.2017; Aktenzeichen 2 BvR 1349/16 - Vz 12/17) |
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Fundstellen
Dokument-Index HI10897889 |
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