Indexklausel darf nicht nur "nach oben" wirken
Hintergrund: Nur Indexerhöhung soll sich auswirken
Der Vermieter und der Mieter von Gewerberäumen streiten unter anderem über die Wirksamkeit einer Preisgleitklausel.
In dem vom Vermieter entworfenen und gestellten Mietvertrag ist folgende Klausel enthalten:
„Die Miete ändert sich automatisch zum 1.1. eines jeden Jahres, sofern sich der Verbraucherpreisindex (VPI) (für Jahr 2005 gleich 100 gesetzt), herausgegeben vom Statistischen Bundesamt, gegenüber dem Stand der bei der letzten Mietangleichung nach oben verändert hat.
Die Mietveränderung entspricht der prozentualen Veränderung des Verbraucherpreisindex. Sie wird bei Erfüllung der o. g. Bedingungen automatisch zum 1.1. eines Jahres wirksam. [...]“
Der Mieter hält diese Klausel für unwirksam, weil sich nur Steigerungen des Verbraucherpreisindex auf die Höhe der Miete auswirken sollen, es aber nicht zu einer Reduzierung der Miete kommen soll, wenn der Indexwert fällt.
Entscheidung: Einseitige Klausel ist unwirksam
Die Feststellungsklage des Mieters hat Erfolg.
Die vereinbarte Wertsicherungsklausel verstößt gegen § 2 Abs. 3 Nr. 1 Preisklauselgesetz (PrKG). Demnach liegt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters vor, wenn als Folge einer Preisklausel einseitig ein Preis- oder Wertanstieg eine Erhöhung, nicht aber umgekehrt ein Preis- oder Wertrückgang eine entsprechende Ermäßigung des Zahlungsanspruchs bewirkt. So liegt der Fall hier. Vorliegend ist einseitig eine Preiserhöhung bei Indexveränderung, nicht aber ein Rückgang der Miethöhe vereinbart.
Der Vermieter kann sich auch nicht auf § 8 PrKG berufen, wonach die Unwirksamkeit einer Preisklausel erst dann eintritt, wenn der Verstoß gegen das PrKG rechtskräftig festgestellt ist. Vom Gesetz ausdrücklich verbotene Klauseln, die den Vertragspartner erheblich benachteiligen, können in Formularverträgen auch dann nicht wirksam vereinbart werden, wenn sie in einem ausgehandelten Vertrag erst auf eine Klage hin ihre Wirksamkeit verlieren würden.
(LG Wuppertal, Urteil v. 24.11.2016, 7 O 139/15)
Einen ausführlichen Überblick über zulässige und unzulässige Preisklauseln gibt dieser Beitrag:
Die Indexklausel im Gewerberaummietvertrag
Lesen Sie zum Thema auch:
Indexmiete im gewerblichen Mietvertrag - Was gilt für Mieterhöhung?
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
2.509
-
Vermieter muss Heizkosten korrekt verteilen
1.657
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten
1.629
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.401
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
1.358
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
1.133
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
1.103
-
Schlüssel für Schließanlage verloren: Wer muss zahlen?
1.053
-
Rechtsfolgen des Eigentümerwechsels
1.027
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
993
-
Info-Portal für die Heizungswahl
20.11.2024
-
Energiewende – (Wie) macht das der Verwalter?
19.11.2024
-
BGH bleibt dabei: Schonfristzahlung heilt nur fristlose Kündigung
18.11.2024
-
Heizkosten 2023 um rund 31 Prozent gestiegen
06.11.20242
-
Mietminderung bei Legionellen: Urteile im Überblick
04.11.2024
-
Nur zahlungsrelevante Fehler kippen Jahresabrechnung
29.10.2024
-
Heizungsautomatisierung: Frist endet am 31.12. – Bußgelder drohen
25.10.2024
-
Wärmepumpen-Check: Neue Tools für Hauseigentümer
25.10.2024
-
Vorkaufsrecht von Angehörigen geht Mietervorkaufsrecht vor
23.10.2024
-
Der neue Charme der Betriebsoptimierung
21.10.2024