Liste mit Mietrückständen reicht als Begründung für fristlose Kündigung aus
Hintergrund
In dem Fall hatten Mieter in Leipzig länger als drei Jahre lang eine überwiegend geminderte Miete gezahlt. Die Vermieterin kündigte fristlos, nachdem sie einen Zahlungsrückstand von mehr als 5000 Euro eingefordert hatte. Sie listete für den überwiegenden Zeitraum die aus ihrer Sicht bestehenden Rückstände für Kaltmiete und Vorauszahlungen monatsbezogen auf. Außerdem errechnete sie jeweils für die Kaltmiete und die Vorauszahlungen einen ausstehenden Gesamtbetrag.
Entscheidung
Die Bundesrichter entschieden, dass das den Anforderungen an die Begründung einer fristlosen Kündigung gerecht wird.
Es reiche aus, wenn der Vermieter den Zahlungsverzug als Grund angibt und den Gesamtbetrag der ausstehenden Miete beziffert. Der Zweck der sogenannten Begründungsanforderung im Bürgerlichen Gesetzbuch sei der, dem Mieter zu ermöglichen, die Gründe für eine fristlose Kündigung nachzuvollziehen und sich dagegen verteidigen zu können. Es reiche aus, dass der Mieter erkennen kann, von welchem Mietrückstand der Vermieter ausgeht.
(BGH, Urteil v. 12.5.2010, VIII ZR 96/09)
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
2.509
-
Vermieter muss Heizkosten korrekt verteilen
1.657
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten
1.629
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.401
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
1.358
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
1.133
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
1.103
-
Schlüssel für Schließanlage verloren: Wer muss zahlen?
1.053
-
Rechtsfolgen des Eigentümerwechsels
1.027
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
993
-
Info-Portal für die Heizungswahl
20.11.2024
-
Energiewende – (Wie) macht das der Verwalter?
19.11.2024
-
BGH bleibt dabei: Schonfristzahlung heilt nur fristlose Kündigung
18.11.2024
-
Heizkosten 2023 um rund 31 Prozent gestiegen
06.11.20242
-
Mietminderung bei Legionellen: Urteile im Überblick
04.11.2024
-
Nur zahlungsrelevante Fehler kippen Jahresabrechnung
29.10.2024
-
Heizungsautomatisierung: Frist endet am 31.12. – Bußgelder drohen
25.10.2024
-
Wärmepumpen-Check: Neue Tools für Hauseigentümer
25.10.2024
-
Vorkaufsrecht von Angehörigen geht Mietervorkaufsrecht vor
23.10.2024
-
Der neue Charme der Betriebsoptimierung
21.10.2024