Mieterstrom-Verordnung: Bundestag beschließt Förderung


Mieterstrom Verordnung: Bundestag beschließt Förderung

Mieterstrom Verordnung: Um die Sonnenenergie in Deutschland voranzubringen, hat der Bundestag eine staatliche Förderung für den sogenannten Mieterstrom beschlossen. Ein Vermieter, der auf dem Dach seines Hauses eine Solaranlage hat, erhält künftig einen Zuschuss von bis zu 3,8 Cent pro Kilowattstunde. Im Detail gibt es nach wie vor Kritik an den Regelungen.

Der neue Mieterstromzuschlag richtet sich unter anderem nach der Größe der Photovoltaik-Anlage. Nicht verbrauchter Strom soll ins Netz eingespeist und vergütet werden. Reicht die Versorgung der Mieterstromkunden nicht aus, werden diese notfalls mit Zusatzstrom versorgt.

"Mieterstromprojekte sind ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Energiewende im Wohngebäudebereich", kommentierte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, das neue Gesetz. Besonders positiv wertete die Wohnungswirtschaft, dass nun auch gebäudeübergreifende Projekte ermöglicht werden. Der erste vorgelegte Gesetzesentwurf sah noch vor, die Beschränkung der Förderwürdigkeit auf Solarstrom auf Einzelgebäude zu reduzieren. Der erzeugte Strom hätte demnach an einen Stromkunden in demselben Wohngebäude geliefert werden müssen, auf, an oder in dem dieser Strom (durch eine Solaranlage) erzeugt wurde. Insbesondere bei diesem Punkt hatte auch der Zentrale Immobilien Ausschusses ZIA Verbesserungspotenzial gesehen. Der Immobilienverband IVD hatte den Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts ebenfalls kritisiert. Auch andere immobilienwirtschaftliche Verbände sahen noch Optimierungsmöglichkeiten.

Mieterstrom Verordnung: GdW fordert Quartierskonzepte

Das jetzt beschlossene Mieterstromgesetz sei "ein Meilenstein", so Gedaschko, doch weitere Schritte müssten folgen. Denn mit den neuen Regelungen könnten immer noch keine echten Quartierskonzepte unterstützt werden. Hier müsse noch stärker das gesamte Wohnquartier in den Fokus rücken und nicht nur Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft.

Zudem ist laut GdW mit dem aktuellen Gesetzentwurf eine weitere entscheidende Hürde für den Mieterstrom noch nicht beseitigt. Wohnungsunternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik oder aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) lokal erzeugen wollten, würden weiterhin gravierend steuerlich benachteiligt. Sobald sie den erzeugten Strom ins allgemeine Netz einspeisen oder den Mietern zur Verfügung stellen, werde die eigentlich gewerbesteuerbefreite Vermietungstätigkeit des Unternehmens gewerbesteuerpflichtig.

(Stand: 03. Juli 2017)

Mieterstrom Verordnung: Potenzial für 3,8 Millionen Mieterhaushalte

Das Potenzial für Mieterstrommodelle ist groß: Laut einer Studie des BMWi könnten 3,8 Millionen Mieterhaushalte kostengünstigen Solarstrom vom Dach beziehen. Eine Studie des Instituts für Ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) im Auftrag der Grünen kommt sogar zu dem Ergebnis, dass noch mehr Wohnungen von günstigem Strom profitieren könnten. Bislang ist Mieterstrom nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft mit einem Anteil von neun Prozent an energetischen Maßnahmen allgemein nicht sehr weit verbreitet. Bislang sei Mieterstrom gegenüber dem so genannten Eigenverbrauch schlechter gestellt, sagte ein Bündnis aus BEE, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Bundesverband Solarwirtschaft, Bundesverband Energiespeicher, der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV sowie Greenpeace Energy, Lichtblick, Naturstrom und Polarstern. Während Eigenheimbesitzer keine oder reduzierte Abgaben und Umlagen auf den selbst erzeugten Strom zahlen müssten, werde der im Hausnetz an Mieter gelieferte Solarstrom voll mit der EEG-Umlage belastet. Durch mehr Mieterstromprojekte erhofft sich das Bündnis die Energiewende in den Städte und mehr Akzeptanz, wie es in einem Positionspapier heißt.

Umfrage: Mieter mögen Mieterstrommodell

Die Mieter zeigen sich grundsätzlich offen für Mieterstrommodelle: Das  Meinungsforschungsinstitut YouGov hat im Auftrag des Energie- und IT-Unternehmens Lichtblick Mieter befragt. 66 Prozent der Befragten können sich vorstellen, Mieterstrom zu beziehen. Nur jeder sechste Mieter würde sich gegen Mieterstrom entscheiden. Die größte Hürde bei der Etablierung von Mieterstrom sind eher fehlende Anlagen: In 82 Prozent der Mietwohnungen sind (noch) keine Anlagen installiert, mit denen grüner Strom erzeugt werden könnte.

(Stand: 04. Juli 2017)

dpa
Schlagworte zum Thema:  Mieterstrom, Energieversorgung