Entscheidungsstichwort (Thema)
Anspruch auf Energiebeihilfe. Gleichheitssatz
Leitsatz (redaktionell)
Eine tarifliche Regelung, nach der unverheiratete Angestellte nur dann Anspruch auf Energiebeihilfe (Hausbrand) wie Verheiratete haben, wenn sie Haupternährer ihrer Familie sind, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz.
Orientierungssatz
Auslegung der §§ 37, 38, 40 und 44 des Manteltarifvertrages für die Angestellten im Ibbenbürener Steinkohlenbergbau.
Verfahrensgang
LAG Hamm (Entscheidung vom 20.08.1980; Aktenzeichen 14 Sa 554/80) |
ArbG Rheine (Entscheidung vom 20.03.1980; Aktenzeichen 1 Ca 1396/79) |
Fundstellen
Haufe-Index 439474 |
AP § 611 BGB Deputat (LT1), Nr 5 |
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