(1) 1Die Zulage wird nach Stunden berechnet. 2Die Zeiten sind für jeden Kalendertag zu ermitteln, und das Ergebnis ist zu runden. 3Dabei bleiben Zeiten von weniger als zehn Minuten unberücksichtigt; Zeiten von zehn bis dreißig Minuten werden auf eine halbe Stunde, von mehr als dreißig Minuten auf eine volle Stunde aufgerundet.
(2) Als Tauchzeit gilt
1. |
für Helmtaucher die Zeit unter dem geschlossenen Taucherhelm, |
2. |
für Schwimmtaucher die Zeit unter der Atemmaske, |
3. |
bei Arbeiten in Druckkammern die Zeit von Beginn des Einschleusens bis zum Ende des Ausschleusens. |
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