Auflösung des Pensionsfonds soll Landesfinanzen vereinfachen

Der rheinland-pfälzische Landtag hat seine Beratungen über ein Gesetz zur Auflösung des Pensionsfonds für die Altersversorgung der Beamten aufgenommen. «Damit vereinfachen wir die Finanzbeziehungen des Landes», sagte Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) in Mainz.
Bisherige Regelung verfassungswidrig
Der radikale Schnitt mit dem bisherigen überaus komplexen System ist die Konsequenz aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, der im Februar einen Teil der Mittelzuweisungen des Landes an den Pensionsfonds für verfassungswidrig erklärt hat (Urteil v. 22.2.2017, VGH N 2/15). Dabei ging es um die Einstufung der jährlichen Geldspritze des Landeshaushalts an den Fonds als Investitionsausgaben. Dadurch vergrößerte sich ab 2006 rein rechnerisch der Kreditspielraum des Landes. Das Land hätte auch die verfassungswidrig zugewiesenen Mittel rückabwickeln können. Das Finanzministerium entschied sich aber für eine weitgehende Neuordnung und begründete dies mit der Absicht, für mehr Transparenz und Übersichtlichkeit zu sorgen.
Keine Auswirkungen auf die Pensionsansprüche der Beamten
Die Auflösung des Fonds habe keine Auswirkungen auf die Pensionsansprüche der Beamten, betonte Ahnen. Der Geldtopf mit derzeit 5,65 Milliarden Euro soll zum Jahresende, die umstrittene Vermögensverwaltungsfirma PLP Management GmbH & Co KG im Januar 2019 aufgelöst werden. Die Pensionen sollen künftig aus dem laufenden Haushalt gezahlt werden, unterstützt von der sogenannten Kanther-Rücklage, einem nach dem früheren Bundesinnenminister Manfred Kanther benannten Sondervermögen mit einem Bestand von 467 Millionen Euro.
Für die rund 45.000 Beamten im Ruhestand und die pensionsberechtigten Hinterbliebenen musste das Land 2015 etwa 1,8 Milliarden Euro ausgeben. Für 2020 werden Ausgaben von 2,3 Milliarden Euro erwartet.
Kritik der Opposition und des DGB
Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Adolf Weiland kritisierte, dass noch viele Fragen zu den «schwer durchschaubaren Finanztransaktionen» offen seien. Solange diese nicht beantwortet würden, dürfe der Landtag das jetzt vorgelegte Gesetz nicht verabschieden. «Wir werden der Landesregierung in dieser Sache jedenfalls keinen Blankoscheck ausstellen», sagte Weiland.
Kritik kam auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Dessen Landesvorsitzender Dietmar Muscheid stört sich daran, dass das Land keine langfristigen Rücklagen mehr für die Beamtenpensionen bildet. Dass die Pensionen der Beamten künftig komplett aus dem laufenden Haushalt gezahlten werden, bezeichnete Muscheid als "Beamtenversorgung nach Kassenlage".
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