Beamtenversorgung: Versorgungsrücklage für Beamte wird reformiert

2017 laufen die geltenden gesetzlichen Regelungen zur Ausgestaltung der Versorgungsrücklage aus. Die Bundesregierung will die Versorgungsrücklage zukunftsfest machen und an die aktuellen Kapitalmarktbedingungen anpassen. Der Beamtenbund dbb äußerte sich überwiegend positiv zu den Plänen.

Am 27. April 2016 fand im Bundesministerium des Innern eine Erörterung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften statt.

Versorgungsrücklagen sollen eigenständig abgesichert werden

Ziel des Gesetzes ist das konsequente Umsteuern auf eine zumindest partielle Kapitaldeckung  zur langfristigen Stabilisierung und haushaltsgerechten Sicherung der Beamtenversorgung.

Der Beamtenbund dbb hat dies als richtigen Weg begrüßt. Der dbb Fachvorstand Beamtenpolitik und stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Hans-Ulrich Benra sprach sich dafür aus, Versorgungskosten über Versorgungsrücklagen und -fonds mittelfristig eigenständig finanziell abzusichern und gegen Zugriffe zur Sanierung der Haushalte zu schützen. „Die ab 1999 eingeführten Versorgungsrücklagen und deren Fortführung beim Bund sind ein wichtiger Aspekt zur Abdeckung der künftigen Versorgungsausgaben. Positiv ist dabei, dass die Verminderung bei Bezügeanpassungen nur noch einmal pro Besoldungsrunde durchgeführt werden soll. Kritisch sieht der dbb jedoch den beabsichtigten langen Zeitraum der Weiterführung bis zum Jahr 2031 und plädiert dagegen für eine Fortschreibung nur bis zum Jahr 2025“, sagte Benra.

Anlagespektrum soll flexibilisiert werden

Der dbb stimme mit der Bundesregierung darin überein, das Anlagespektrum der Sondervermögen unter den äußerst schwierigen Kapitalmarktbedingungen zu flexibilisieren. „Allerdings legen wir großen Wert darauf, dass dies unter strikter Beachtung des Aspektes einer nachhaltigen Anlagesicherheit geschieht und keine übermäßigen Risiken und Kosten für das zurückgelegte Kapital entstehen.“
Benra beklagte, dass Kindererziehungszeiten und die Verbesserungen bei der so genannten Mütterrente nicht in das Beamtenversorgungsrecht übertragen wurden.

Pressemitteilung dbb

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