Bundesrechnungshof kritisiert "Zulagendschungel" bei der Beamtenbesoldung
Das Zulagenwesen sei in sich unschlüssig und unübersichtlich. 19 verschiedene Stellenzulagen und 27 verschiedene Erschwerniszulagen mit Hunderten Varianten machten das Zulagenwesen nahezu undurchdringlich, so der Bundesrechnungshof. Neben hohem Verwaltungsaufwand führten die komplizierten Regelungen zu Fehlzahlungen und dadurch zu Ungleichbehandlungen.
Hoher Aufwand bei Prüfung der Voraussetzungen und Fehlerquote
Für jede Zulage seien gesonderte und teils hochkompliziert zu ermittelnde Voraussetzungen zu prüfen. Zulagen werden überwiegend manuell bearbeitet; häufig kämen aber auch Wechsel zu elektronischer Bearbeitung vor. Der Bundesrechnungshof ermittelte hierbei Fehlerquoten von bis zu 25 % bei einzelnen Zulagen, die überwiegend zulasten der Beschäftigten gingen.
Hohe Personalressourcen
Zudem erfordere die Abrechnung der Zulagen in einigen Bereichen erhebliche Personalressourcen. So habe die Bundeswehr rund 100 sogenannte Zulagenbeauftragte zusätzlich eingesetzt, um eine möglichst fehlerarme Bearbeitung sicherzustellen. Für die Zulagenbeauftragten fielen jährlich Personalausgaben von 8,5 Mio. Euro an.
Im Jahr 2018 gab der Bund für Stellen- und Erschwerniszulagen bei 5 Millionen Zahlfällen insgesamt 410 Mio. Euro aus, so heißt es in der Bemerkung.
BMI kann Kritik nur bedingt nachvollziehen
Das BMI hat in seiner Stellungnahme die vom Bundesrechnungshof angegebenen Gesamtkosten nicht nachvollziehen können. Der Verwaltungsaufwand sei zudem in vielen Fällen gerechtfertigt, um die unterschiedlichen Erschwernisse angemessen abzugelten. Generalisierende oder pauschalierende Regelungen seien nur für gleichartige Aufgaben sinnvoll. Mit dem Entwurf des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes habe die Bundesregierung zudem bereits einige Stellen- und Erschwerniszulagen vereinfacht und zusammengefasst.
Bundesrechnungshof: Gesamtkonzept fehlt
Nach Ansicht des Bundesrechnungshof fehle insbesondere eine Bestandsaufnahme, die einen Gesamtüberblick und ein Gesamtkonzept ermögliche. Er favorisiere zudem keine pauschalierenden Regelungen als Patentlösung. Zulagentatbestände zu vereinfachen schließe jedoch nicht aus, Erschwernisse interessengerecht abzugelten. Der Bundesrechnungshof forderte das BMI auf, das Zulagenwesen unverzüglich mit dem Ziel zu überprüfen, dies grundlegend zu überarbeiten und zu bereinigen.
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