Thüringer Kommunen beantragen 1,8 Millionen für die Digitalisierung
Insbesondere die Einrichtung gemeinsamer IT-Service-Center, die Erstellung von Online-Antragsverfahren, die Erweiterung gemeinsamer interner Fachverfahren wie etwa die elektronische Rechnung oder auch IT-Sicherheits-Schulungen sind Schwerpunkte der bisherigen Förderanträge.
Digitalisierung betrifft alle Verwaltungsbereiche
Dies zeige, so der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert, dass Digitalisierung alle Verwaltungsbereiche betrifft: den Kontakt mit dem Bürger, interne Verwaltungsvorgänge bis zum Bescheidversand, egal ob nun bei der Beantragung des Kindergarten-Platzes, bei Kfz-Angelegenheiten oder Steuer- und Gebührensachen.
E-Government eine sachliche Notwendigkeit
Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert begrüßt die ersten geförderten Initiativen und Projekte der Kommunen. „Die finanzielle Förderung ist mit dem E-Government-Gesetz eine Säule der Digitalisierungsoffensive für die Verwaltungen im Freistaat.“ Er betont: „E-Government ist angesichts der fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft eine sachliche Notwendigkeit und deshalb kein Projekt kurzfristiger Haushaltskonsolidierung. Technische Investitionen kosten Geld. Für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen beim E-Government müssen die Thüringer Kommunen tief Luft holen. Die wenigsten Thüringer Kommunen haben jedoch zwischen Feuerwehr, Gemeindestraße und Kita genug Atem, um moderne Online-Bürgerservices auf der Höhe der Zeit anzubieten. Deshalb unterstützt das Finanzministerium die Kommunen zielgerichtet. Neben dem Förderprogramm für die kommunale Verwaltungsdigitalisierung stellt das Land den Kommunen die für den digitalen Bürgerservice notwendigen IT-Basisdienste kostenfrei zur Verfügung, etwa Bezahlkomponenten oder ein Antrags-Management-System.“
Informationen und die Richtlinie sowie die Förderanträge sind im Internet unter der Adresse www.egovernment.thueringen.de verfügbar. Das Förderprogramm hat ein Volumen von bis zu 80 Millionen Euro.
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