E-Government-Gesetz reduziert Behördengänge

Das geplante E-Government-Gesetz im Saarland soll elektronische Verwaltungsabläufe ermöglichen. Der Gesetzentwurf ist eine Antwort auf die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft und das Anspruchsverhalten der Bürgerinnen und Bürger.

In erster Lesung wurde das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Saarland am 30.8.2017 mit Stimmenmehrheit angenommen (Drs. 16/63). So stimmten CDU, SPD und DIE LINKE für das Gesetz, die AfD dagegen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sowohl Verpflichtungen gegenüber der Verwaltung, als auch die Inanspruchnahme von Angeboten elektronisch abgewickelt werden können. Künftig soll es unter anderem möglich sein, vorzulegende Nachweise elektronisch einzureichen. Mit Einwilligung können die Nachweise sogar unmittelbar bei der ausstellenden Behörde elektronisch eingeholt werden. Behördengänge wären in der Folge seltener notwendig.

Kostenersparnis oder höhere Belastung der öffentlichen Haushalte?

Mittel- bis langfristig führt die Einführung eines E-Governments zur Effizienzsteigerung und Kostenersparnissen. Das hat zumindest der Bund im Rahmen seines E-Government-Gesetzes durch Studien und Expertengespräche erforscht. Die Mehrzahl der Bundesländer hat daher auf das Bundesgesetz reagiert: Unter anderem Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen haben E-Government-Gesetze auf Landesebene in Kraft gesetzt. Das Saarland möchte mit seinem Gesetzentwurf die Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns sicherstellen und erhofft sich ebenfalls eine Kostenersparnis. Die schlankeren und effizienteren Verwaltungsabläufe sollen die Beschäftigten aber auch von zeitraubenden Hilfs- und Routinetätigkeiten entlasten.


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