Einlagenschutz für Kommunen bei Privatbanken entfällt

Ab 1. Oktober gilt die freiwillige Einlagensicherung der Privatbanken nicht mehr für Kommunen, Länder und den Bund. Müssen sich die Kämmerer nun neue Anlagestrategien überlegen?

Für viele Kommunen stellt sich von Oktober an die Frage, wo sie künftig ihr Geld anlegen sollen. Denn bei privaten Banken sind ihre Einlagen dann nicht mehr geschützt. Am 1. Oktober tritt die Reform der freiwilligen Einlagensicherung der privaten Banken in Kraft - mit weitreichenden Auswirkungen für die Kämmerer der Städte und Gemeinden. Der Deutsche Städtetag rechnet damit, dass viele Städte danach kein Geld mehr bei privaten Banken anlegen.

Kritik des Städtetages an der Streichung der Einlagensicherung für Kommunen

«Jede Stadt wird sich überlegen müssen, wie sie unter diesen neuen Rahmenbedingungen noch mit privaten Banken zusammenarbeiten kann», sagte der Hauptgeschäftsführer des Städtetages, Helmut Dedy, am Dienstag in Berlin. Er kritisierte erneut die Entscheidung des Bundesverbandes deutscher Banken, die Einlagensicherung für Kommunen zu streichen. Ob Kommunen ihre Anlagen nun von privaten Geldhäusern hin zu Sparkassen und Volksbanken umschichten, ist bisher nach Angaben aus der Kreditwirtschaft nicht zu erkennen.

Ab Oktober nur noch Privatkunden und Stiftungen von Einlagensicherung geschützt

Die Privatbanken hatten im Frühjahr beschlossen, den Einlagenschutz einzuschränken. Im Pleitefall können dann nur noch Privatkunden und Stiftungen den vollen Schutz ihrer Einlagen genießen. Für sie ändert sich nichts. Bund, Länder und Kommunen sowie Finanzprofis dagegen werden bei Schieflagen nicht mehr aus diesem Topf bedient, den die Privatbanken zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung auf freiwilliger Basis gefüllt haben. «Als professionelle Investoren verfügen sie in der Regel über die notwendigen Kenntnisse, um Risiken einschätzen zu können», begründete der Verband den Schritt.

Freiwillige Einlagensicherung der Privatbanken

In Deutschland sind im Fall einer Bankenpleite pro Kunde Spareinlagen bis zu 100 000 Euro gesetzlich geschützt. Darüber hinaus sichern fast alle Kreditinstitute Kundengelder freiwillig ab. Nach Angaben des Bankenverbandes sind bei Privatinstituten in der Regel je Kunde mindestens eine Million Euro an Einlagen pro Bank geschützt. Bei vielen Banken liegen die Sicherungsgrenzen noch deutlich höher.

Einlagensicherung der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken

Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen sowie die Volks- und Raiffeisenbanken sichern die Einlagen aller Kunden. Über diese Institutssicherung ist garantiert, dass jede in Schieflage geratene Sparkasse oder Volksbank im jeweiligen Verbund gestützt wird.

Kommunen und Bundesländer müssen ihre Anlagestrategien überprüfen

Wenn zum 1. Oktober die Einlagensicherung für Kommunen entfällt, werden Städte laut Dedy mit einigen Privatbanken nur noch eingeschränkt zusammenarbeiten können. Sie würden «auch prüfen, ob der Zahlungsverkehr, zum Beispiel für Gebühreneinzahlungen, auf andere Institute zu verlagern ist». Für Kommunen stelle sich die Frage, ihre örtlichen Anlagestrategien neu ausrichten zu müssen.

Doch Umschichtungen vor der Reform haben - bisher zumindest - weder Privatbanken noch Sparkassen und Volksbanken festgestellt. Dafür sei es zu früh, hieß es übereinstimmend. Ausgeschlossen werden könne dies aber nicht. Die Sparkassen verbuchten im ersten Halbjahr nach eigenen Angaben sogar einen leichten Rückgang bei den Kundeneinlagen. Im Juli habe es insgesamt ein leichtes Plus gegeben. Aber der Anteil von Kommunen sei offen.

Ihre Anlagestrategien legen Kommunen laut dem Städtetag selbst fest, teils gibt es dort entsprechende Richtlinien. Die Bundesländer geben aber allgemeine Vorgaben, einige per Erlass auch noch zusätzliche Details zu Geldanlagen. Einige Länder überarbeiten solche Erlasse den Angaben zufolge derzeit. Grundsätzlich und bundesweit einheitlich gilt aber, dass Kommunen ihre Einlagen sicher anlegen müssen. Rentabilität stehe nicht an erster Stelle, heißt es.

 

dpa

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