Schleswig-Holstein: Neuer Fonds für Beamtenpensionen

Die Finanzierung der Beamtenpensionen in Schleswig-Holstein soll künftig über einen Versorgungsfonds laufen. Die Anzahl der Pensionäre steigt in den nächsten Jahren, so dass die Pensionslasten für das Land sich erhöhen. Der Fonds soll helfen, Versorgungslücken zu schließen.

Die Zahl der Empfänger von Beamtenpensionen wird in Schleswig-Holstein binnen zehn Jahren von 33.400 auf 41.200 steigen. Damit wachsen die jährlichen Versorgungsausgaben des Landes von knapp 1,13 Milliarden auf gut 1,7 Milliarden Euro, wie das Finanzministerium mitteilte. Diese Entwicklung sei eine der großen finanzpolitischen Herausforderungen für das Land, sagte Ressortchefin Monika Heinold (Grüne). Als nachhaltiges Finanzierungsinstrument soll künftig ein Versorgungsfonds dienen, für dessen Einrichtung Heinold dem Kabinett einen Gesetzentwurf vorlegte.

Rücklagen sollen ausschließlich für Pensionen verwendet werden

«Der neue Versorgungsfonds stellt sicher, dass die angesparten Gelder der Versorgungsrücklage auch tatsächlich für die zukünftigen Pensionszahlungen ausgegeben werden und dass die Rücklage nicht in wenigen Jahren ausgegeben wird», sagte Heinold. Mit vollzogener Haushaltskonsolidierung werde spätestens von 2020 an für jede Neueinstellung im Beamten- oder Richterverhältnis Geld für die Altersvorsorge angespart.

Überführung der bisherigen Rücklage in den Fonds

Ende 2017 läuft eine seit 1998 geltende Regelung aus, wonach bei Besoldungs- und Versorgungserhöhungen bis zu 0,2 Punkte abgezogen und für künftige Pensionsverpflichtungen zurückgelegt wurden. Die Versorgungsrücklage wird dem Ministerium zufolge Ende 2017 rund 630 Millionen Euro aufweisen. Diese Rücklage soll dann in den neuen Fonds überführt werden, der jährlich um etwa 77,5 Millionen Euro aufgestockt wird. Hinzu kommen ab 2020 für jede Neueinstellung zunächst 100 Euro im Monat. Diese Summe soll nur ein Anfang sein und kann mit jedem Haushaltsbeschluss steigen. Die Senkung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen um 0,2 Punkte entfällt ab 2018.

Ab 2018 können Zahlungen aus dem Fonds geleistet werden

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass von 2018 an Mittel aus dem Fonds entnommen werden können. Damit sollen die Auswirkungen des Anstiegs der Pensionsausgaben auf den Haushalt auf 1,5 Prozent begrenzt werden. Diese soll die Kostenentwicklung planbarer machen. Der Vermögensbestand des Fonds darf zum 1. Januar 2028 nicht unter den Ausgangswert von 2018 sinken, wobei die Preisentwicklung bis dahin zu berücksichtigen ist. Für den Fonds wird - analog zur bisherigen Versorgungsrücklage - ein Beirat eingerichtet, in den außer Vertretern des Landes auch die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften eingebunden werden.

«Mit dem Versorgungsgesetz schaffen wir ein modernes und flexibles Instrument, um uns auf die zukünftigen finanziellen Herausforderungen vorzubereiten», resümierte Heinold. In den letzten Jahrzehnten sei es versäumt worden, parallel zu Einstellungen von Beamten auch Vorsorge zu treffen. Die Fondsmittel würden sehr risikoarm angelegt, versicherte Finanzstaatssekretär Philipp Nimmermann. Auch ökologische, ethische und soziale Kriterien sollen berücksichtigt werden.

Opposition begrüßt den Fonds

Dem Fonds stimmte auch CDU-Fraktionschef Daniel Günther zu: «Die Einrichtung eines Versorgungsfonds war und ist unabhängig von der Frage, welche Partei regiert, überfällig.» Die CDU werde den Fonds im Falle einer Regierungsübernahme weiterführen. In den vergangenen 15 Jahren hätten die Beamten bereits ihren Beitrag geleistet und würden dies durch einen jährlichen Gehaltsverzicht im Umfang von etwa 80 Millionen Euro auch künftig tun, sagte Günther. Der Beitrag des Landes im ersten Jahr sei gemessen daran mit 1,2 Millionen Euro vergleichsweise bescheiden.

dpa

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