Ablehnung eines Bewerbers wegen Überqualifizierung
Der schwerbehinderte Kläger besitzt einen Hochschulabschluss als Diplom-Kaufmann und mehrere Zusatzausbildungen. Er hatte sich im August 2010 im saarländischen Umweltministerium um eine Stelle als Sachbearbeiter im gehobenen Dienst beworben. Da er für diese Stelle jedoch überqualifiziert war, lud ihn der Beklagte nicht zum Bewerbungsgespräch ein. Er begründete dies damit, dass, da der Bewerber überqualifiziert sei, er aus personalpolitischen Gründen und zur Wahrung des Betriebsfriedens einen überqualifizierten Bewerber generell nicht einstellen könne. Der Kläger klagte nun auf Entschädigung wegen angeblicher Diskriminierung in Höhe von 3 Monatsgehältern, insgesamt ca. 9.500 EUR.
Keine Diskriminierung bei Ablehnung eines Bewerbers wegen Überqualifizierung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass keine Diskriminierung vorliegt.
Dem Beklagten sei es gelungen, darzulegen, dass die Ablehnung nicht auf der Behinderung beruht, sondern ausschließlich auf den Umständen der Überqualifizierung. Das Gericht führt hierzu aus, dass ein öffentlicher Arbeitgeber nach § 82 Satz 2 SGB IX grundsätzlich die Pflicht habe, geeignete schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Dies träfe auch auf überqualifizierte Bewerber zu, da auch diese grundsätzlich in der Lage seien, die Stelle zu bewältigen.
Zur Widerlegung der auf einen Verstoß gegen § 82 Satz 2 SGB IX gestützten Kausalitätsvermutung reicht es daher nicht aus, wenn der öffentliche Arbeitgeber Tatsachen vorträgt und beweist, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere Gründe als die Behinderung für die Benachteiligung des Bewerbers ausschlaggebend waren. Vielmehr muss hinzukommen, dass diese Gründe nicht die fachliche Eignung des Bewerbers betreffen. Dies könne zum Beispiel der Fall sein, wenn der Arbeitgeber nachweist, dass er sich im Rahmen des Auswahlverfahrens ausschließlich von personalpolitischen Erwägungen hat leiten lassen, die die Mitarbeiterzufriedenheit und eine nachhaltige Personalplanung zum Ziel haben (BAG, Urteil vom 20.1.2016, 8 AZR 194/14).
-
Gewerkschaften fordern Entgelterhöhung von 8 Prozent - Arbeitgeber halten Forderungen für überzogen
14.919
-
Entgelttabelle TV-L
7.216
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
5.149
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
4.302
-
Entgelttabelle TV-V
3.886
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
2.4012
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
2.2211
-
Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung
1.870
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
1.408
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
1.244
-
Gleichstellungsbeauftragte: Arbeitgeber darf nur weibliche Bewerberinnen berücksichtigen
08.01.2025
-
Bald flexiblere Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst?
07.01.2025
-
Das sind die wichtigsten Themen für Personaler im öffentlichen Dienst zum Jahreswechsel
03.01.2025
-
Cannabiskonsum rechtfertigt Entlassung eines Polizeikommissars auf Probe
30.12.2024
-
TVöD-Tarifverhandlungen: Drohen Warnstreiks im öffentlichen Dienst?
19.12.2024
-
Kein Ausschluss aus dem Personalrat trotz Verstoßes gegen Schweigepflicht
11.12.2024
-
Vordrängeln bei Coronaimpfung rechtfertigt keine Kürzung des Ruhegehalts einer Beamtin
10.12.2024
-
Beamte müssen Besoldungsmitteilungen überprüfen
09.12.2024
-
Wirksame Übermittlung von Dokumenten über ein elektronisches Behördenpostfach
03.12.2024
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
25.11.2024