Beamte: Tuberkulose-Ansteckung in JVA ist Dienstunfall

Bisher müssen Justizvollzugsbeamte detailliert nachweisen, dass sie sich im Dienst mit Tuberkulose angesteckt haben. Künftig werden die Erkrankungen grundsätzlich als Dienstunfall anerkannt, denn die Zahl der unter Tuberkulose leidenden Häftlinge ist gestiegen.

Nachdem Justizvollzugsbeamte detailliert nachweisen müssen, dass sie sich im Dienst mit Tuberkulose angesteckt haben, dauert die Erstattung der Gesundheitskosten oft länger oder erfolgt nur teilweise. Künftig sollen die Beamten besser abgesichert sein: Die Erkrankungen werden grundsätzlich als Dienstunfall anerkannt, wenn es zuvor einen Kontakt mit einem infizierten Häftling gab. Hintergrund ist, dass die Zahl von Häftlingen, die Tuberkulose haben, gestiegen ist.

Ansteckung mit Tuberkulose

Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts findet eine Übertragung der Tuberkulose über Tröpfchen in der Luft statt. In der Folge leiden die Erkrankten unter Kraftlosigkeit, Nachtschweiß, Gewichtsabnahme oder Husten.

Land zahlt Behandlungskosten

Bei einem Dienstunfall zahlt das Land die Behandlungskosten und die Beamten erhalten einen finanziellen Unfallausgleich. Auch steht ihnen die Zahlung eines sogenannten Unfallruhegehalts zu, wenn sie infolge eines Dienstunfalls nicht mehr arbeiten können und in den Ruhestand gehen.

dpa

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