Berufsanerkennung ausländischer Fachkräfte in der Pflege

Die Berufsabschlüsse ausländischer Pflegefachkräfte werden auf Antrag in einem Anerkennungsverfahren geprüft. Dabei wird entschieden, ob der Abschluss als gleichwertig anerkannt wird oder eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang erforderlich ist.

Im Jahr 2016 haben 1255 Krankenpflegefachkräfte die Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses in Hessen beantragt. Auf den ersten Blick könnten diese Fachkräfte den Mangel in der deutschen Alten- und Krankenpflege abdecken. Allerdings mussten sich laut Sozialministerium 439 Personen dieser Fachkräfte nachqualifizieren. Dies liegt daran, dass die meisten Antragsteller aus dem Ausland eine Hochschulqualifikation haben, die deutsche Pflege-Ausbildung jedoch ihren Schwerpunkt in der Praxis hat. So gibt es beispielsweise eine Altenpflegeausbildung in der Form nur in Deutschland. Die meisten Pflegefachkräfte kamen aus Serbien, Bosnien, Herzegowina und Rumänien.

Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang für ausländische Fachkräfte

Von den Berufsabschlüssen außerhalb der EU wurden 184 direkt anerkannt, entweder weil ihre Ausbildung gleichwertig zu einer deutschen war oder aufgrund ausreichender Berufserfahrung. 415 Personen aus dem EU-Ausland mussten einen Anpassungslehrgang besuchen oder eine Kenntnisprüfung ablegen. So entschied sich rund ein Drittel der Antragsteller aus dem EU-Ausland für eine Kenntnisprüfung. Bis zur Anerkennung des Abschlusses arbeiten manche Pflegefachkräfte als Pflegehilfskraft mit entsprechender Vergütung. Insgesamt wurden allerdings 895 Fachkräften für ihren Abschluss das Prädikat "gleichwertig zu einer deutschen Qualifikation" verliehen.

dpa

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