Einmalige Sonderzahlung für Beamte und Soldaten
Am 25. Oktober 2020 hatten sich die Arbeitgeber und die Gewerkschaften in der Einkommensrunde auf den Tarifvertrag „Corona-Sonderzahlung 2020“ geeinigt. Dieser sieht Sonderzahlungen in Höhe von 600 Euro für die untersten Entgeltgruppen, 400 Euro für mittlere Entgeltgruppen sowie 300 Euro für obere Entgeltgruppen vor. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist festgelegt, dass dieses Tarifergebnis auf die Bundesbesoldung übertragen wird. Dies hat der Gesetzgeber nun umgesetzt. Am 18. Dezember 2020 hat der Bundesrat dem „Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger“ zugestimmt.
Höhe der Corona-Sonderzahlung für Bundesbeamte und Soldaten
Nach dem neuen Gesetz erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen der Besoldungsgruppen A 3 bis einschließlich A 15 im Jahr 2020 eine einmalige Sonderzahlung (Corona-Sonderzahlung) in Höhe von
- 600 Euro für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 8,
- 400 Euro für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 und
- 300 Euro für die Besoldungsgruppe A 13 bis A 15.
Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen erhalten im Jahr 2020 eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 200 Euro. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Wehrsoldgesetz erhalten – entsprechend ihrer besoldungsrechtlichen Zuordnung – eine Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro.
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