Berufsschülerin darf Gesichtsschleier tragen
Der Entscheidung lag der Fall einer 16-jährigen Berufsschülerin zugrunde.
Berufsschülerin trägt Niqab
Die Schulbehörde hatte gegenüber der Mutter der Schülerin, die einen sog. Niqab trägt, angeordnet, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Tochter im Unterricht ihr Gesicht zeigt. Der Gesichtsschleier weist nur einen Schlitz für die Augen auf.
Hiergegen hatte sich die Mutter mit einem Eilantrag gewendet, dem das Verwaltungsgericht stattgab. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Stadt Hamburg hat das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen (Beschluss v. 3.2.2020, Az. 1 Bs 6/20).
OVG: Keine gesetzliche Grundlage für Niqab-Verbot vorhanden
Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen darauf verwiesen, dass es für die gegen die Mutter der Schülerin gerichtete Anordnung keine gesetzliche Grundlage gibt.
Soweit sich die Behörde auf eine Vorschrift im Schulgesetz beruft, wonach die Eltern für die Teilnahme ihres Kindes am Unterricht verantwortlich sind, kann nicht pauschal angenommen werden, dass eine Schülerin, die einen Niqab trägt, nicht am Unterricht teilnimmt.
Überdies steht der erlassenen Anordnung entgegen, dass die Behörde nach gegenwärtiger Rechtslage auch von der Schülerin selbst nicht verlangen kann, während des Schulbesuchs auf eine Gesichtsverhüllung zu verzichten. Die Schülerin kann für sich die vorbehaltslos geschützte Glaubensfreiheit in Anspruch nehmen. Eingriffe in dieses Grundrecht bedürfen einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage. Eine solche sieht das hamburgische Schulgesetz gegenwärtig nicht vor.
Verbot nur mit gesetzlicher Grundlage möglich
Einige Bundesländer haben inzwischen angekündigt, ihre Schulgesetze zu ändern. "In der Schule gehört es sich, dass die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler ein offenes, freies Gesicht haben, nur so kann Schule und Unterricht funktionieren", sagte der Hamburger Schulsenator Ties Rabe (SPD). "Und deswegen werden wir jetzt zügig das Schulgesetz ändern, damit das auch in Zukunft gewährleistet ist."
Auch in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg sollen die Schulgesetze geändert werden. "Die Religionsfreiheit hat ihre Grenzen – und zwar an unseren Schulen ganz konkret, wenn sich Lehrkräfte und Schülerinnen im wahrsten Sinne des Wortes nicht mehr ins Gesicht schauen können. Wir dulden keine Vollverschleierung an unseren Schulen", sagte die baden-württembergische Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU).
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