Gesetzentwurf zur Anpassung von Besoldung und Versorgung
TVöD-Tarifergebnis soll auf Beamtinnen und Beamte des Bundes übertragen werden
Der vorgelegte Gesetzentwurf zu Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zur Übertragung des TVöD-Tarifergebnisses sieht vor, dass im Jahr 2023 Sonderzahlungen zum Ausgleich für die stark gestiegene Inflation an Beamtinnen und Beamte in Höhe von insgesamt 3.000 Euro steuerfrei gewährt werden. Dies gilt auch für die Versorgungsberechtigten des Bundes in Abhängigkeit der jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssätze in der Hinterbliebenenversorgung.
Im Jahr 2024 ist zum 1. März eine Anhebung der Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro und anschließend um 5,3 Prozent vorgesehen.
Entsprechend einer Vereinbarung des Koalitionsvertrages enthält der Gesetzentwurf zudem eine Regelung zur Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der sogenannten Polizeizulage.
Um eine möglichst zeitnahe Auszahlung der Sonderzahlung zu ermöglichen, soll das Gesetz spätestens am 12. Juli 2023 im Kabinett beschlossen werden.
Beamtenbund: Wichtiges Signal für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger
Der Beamtenbund dbb begrüßte die Vorlage des Gesetzentwurfs:
„Endlich kommt Bewegung in die Sache. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben lange auf diesen Gesetzentwurf gewartet. Aber besser spät als nie. Die vielen intensiven politischen Gespräche des dbb waren damit erfolgreich. Es ist gut, dass die Bundesregierung hier bei der zeit- und inhaltgleichen Übertragung ihr Wort gehalten hat. Gerade vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltsverhandlungen ist das ein Signal des Respekts an die Kolleginnen und Kollegen“, sagte Friedhelm Schäfer, der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand für Beamtenpolitik des dbb.
„Besonders wichtig war uns, dass auch die Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen entsprechend berücksichtigt werden und auch das ist gelungen. Nun gilt es, die notwendigen formalen Schritte des Gesetzgebungsverfahrens schnell und sauber zu durchlaufen.“
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