Hessen will Altersgrenze für Bürgermeister abschaffen

Hessen will die bisherigen Altersgrenzen für Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte abschaffen. Die Altersbeschränkung, nach der Verwaltungschefs in Hessen nach Erreichen des 67. Lebensjahres nicht mehr kandidieren dürfen, soll gekippt werden.

Zum hauptamtliche Bürgermeister kann bislang nicht gewählt werden, wer am Wahltag 67 Jahre und älter ist. Bewerber müssen mindestens 25 sein. Künftig sollen schon 18-Jährige theoretisch die Chance haben. Und Rathaus-Chefs sollen ihre Arbeit fortsetzen können, auch wenn sie die Altersbeschränkung überschritten haben.

Kommunale Spitzenverbände signalisieren Zustimmung

Kommunale Spitzenverbände in Hessen begrüßen diese Pläne von CDU und Grünen. Sie sind im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Durch ein entsprechendes Gesetz solle die Hessische Gemeindeordnung geändert werden, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im hessischen Landtag, Holger Bellino in Wiesbaden.

«Entscheidend ist die Person, nicht das Alter», findet der Geschäftsführer des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, Karl-Christian Schelzke. Wenn es die Gesundheit des Amtsinhabers zu lasse, weiter seinen Posten zu bekleiden, solle er auch die Möglichkeit dazu haben. Die Wähler entschieden ohnehin durch ihr Votum bei der Direktwahl, ob zum Beispiel ein älterer Bürgermeister in der Lage sei, weiterhin seinen Job für die Kommune zu bewältigen.

«Das Alter sollte unerheblich sein. Es gibt keine Aufschlüsse darüber, wie ein Bürgermeister sein Amt ausübt», argumentiert Stephan Gieseler, Geschäftsführender Direktor des Hessischen Städtetages. Man könne auch im hohen Alter noch sehr gute Arbeit leisten.

CDU-Mann Bellino sagte: «Es wäre absurd auf den Erfahrungsschatz, die Berufs- und Lebenserfahrung zu verzichten. Es hat aber auch etwas mit Altersdiskriminierung und Generationengerechtigkeit zu tun. Die Menschen werden wegen ihres Alters dann nicht mehr von bestimmten Positionen ausgegrenzt.»

Altersgrenze führte in konkreten Fällen zur Abgabe von Verantwortlichkeiten

Die Altersgrenze war auch mit ein Grund für den vorzeitigen Rücktritt der Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth (69/CDU). Sie regierte 17 Jahre im Römer und war am Ende die dienstälteste OB einer deutschen Großstadt. Sie trat im Sommer 2012 während ihrer letzten Amtszeit zurück, weil sie nicht erneut hätte kandidieren dürfen - und um ihre Nachfolge zu regeln.

Eine Rolle für die Gesetzesinitiative von Schwarz-Grün spielt auch der Fall der Wiesbadener Schul- und Kulturdezernentin Rose-Lore Scholz (CDU). Den Weg für ihr weiteres Engagement machte erst ein Urteil des Verwaltungsgerichts frei. Es hatte im Mai 2013 die Vorschrift der Hessischen Gemeindeordnung für unwirksam erklärt, wonach Dezernenten bereits mit 64 die Altersgrenze erreicht haben.

Arbeitsgerichte befassen sich mit Fällen von Altersdiskriminierung

Nach Angaben des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt gibt es immer mehr Fälle, bei denen es um den Vorwurf der Altersdiskriminierung geht. Neben Hessen wendet zum Beispiel das Nachbarland Bayern die Altersgrenze an. Hauptamtliche Bürgermeister und Landräte müssen in Bayern auch weiterhin mit Erreichen des Pensionsalters in Rente gehen. Das entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München im Dezember 2012. In Bayern ist mit 65 für die Rathaus-Chefs Schluss, ab dem Jahr 2020 erst mit 67 Jahren.

Bis wann Schwarz-Grün die Altersgrenze in Hessen abgeschafft haben möchte - dazu gibt es noch keinen Zeitplan. Realisiert werden solle das Vorhaben innerhalb der Legislaturperiode. «Wir meinen es ernst. Ich glaube, dass es keinen Widerstand geben wird», sagte Bellino.

dpa

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