Besoldungserhöhung für Beamte in Hessen

Beamte, Richter und Pensionäre erhalten jeweils drei Prozent mehr Geld im nächsten und übernächsten Jahr. Damit sollen die Anforderungen erfüllt werden, die das Bundesverfassungsgericht an eine verfassungsgemäße Besoldung gestellt hat. Die Pläne der hessischen Landesregierung zur Beamtenbesoldung sind bei der Landtagsopposition auf massive Kritik gestoßen.

Die hessischen Landesbeamten, Richter und Pensionäre sollen mehr Geld bekommen. Ministerpräsident Boris Rhein und Innenminister Peter Beuth (beide CDU) hatten Anfang August angekündigt, dass es zum 1. April 2023 und 1. Januar 2024 jeweils drei Prozent mehr geben solle - zusätzlich zur vereinbarten Tarif- und Besoldungserhöhung. Außerdem sollen die Kinderzuschläge deutlich steigen. Insgesamt gilt die Regelung für mehr als 180.000 Staatsdiener.

Verfassungsmäßigkeit der Besoldung soll sichergestellt werden

Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen haben nun einen Gesetzentwurf zur Anhebung der Beamtenbesoldung in den Landtag eingebracht. Damit soll die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung in Hessen gesichert werden. Die Zusatzkosten werden auf 195 Millionen Euro für nächstes Jahr und 274 Millionen für übernächstes Jahr beziffert. Profitieren werden etwa 104.000 Beamte und Richter sowie 84.000 Pensionäre.

Kritik der Opposition

Die Pläne der hessischen Landesregierung zur Beamtenbesoldung sind bei der Landtagsopposition auf massive Kritik gestoßen. «Schwarz-Grün macht lediglich einen ersten Schritt und ignoriert dabei, dass die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten damit weiterhin verfassungswidrig bleibt», sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Stefan Müller, im Landtag in Wiesbaden. Das zeuge von Respektlosigkeit gegenüber den Landesbediensteten, deren sehr gute Arbeit weiter unter Wert bezahlt werde.

«Dieser Gesetzentwurf kann nur ein erster Schritt sein. Weitere müssen zwingend folgen», sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Hofmann. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Torsten Felstehausen, kritisierte, es sei eine «Unverschämtheit», dass der DGB als größte Gewerkschaft unter den Beamtinnen und Beamten vor Einbringung des Gesetzes nicht angehört worden sei.

Warten auf Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte Ende vergangenen Jahres entschieden, dass die Beamtenbesoldung gegen das Grundgesetz verstößt. Demnach wurden die Beamten von 2013 bis 2020 nicht ausreichend bezahlt. Verbindlich entscheiden über die künftige Besoldung muss jedoch das Bundesverfassungsgericht: Nur Karlsruhe kann über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen urteilen. Die Entscheidung wird erst in zwei bis drei Jahren erwartet.

«Alle Bundesländer sind von Karlsruhe aufgerufen, die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Deutschland anzupassen», erklärte Ministerpräsident Rhein im August. «Wir haben uns in Hessen frühzeitig festgelegt, dass wir zügig handeln werden.» Innenminister Beuth sagte. «Mit unserem Plan bleiben zudem alle Optionen offen, weitere Stellschrauben zu justieren, sobald Karlsruhe eine abschließende Bewertung der Besoldung in Hessen vorgenommen hat.»

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollten weitere Schritte folgen. Das Gericht hat schon verschiedene Kriterien entwickelt, mit denen die Beamtenbesoldung überprüft werden kann. Dazu gehört, dass die Besoldung der untersten Gruppe mindestens 15 Prozent über Grundsicherungsniveau liegen muss.

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dpa

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