Tausende Widersprüche gegen Beamtenbesoldung in Hessen

Vor dem Bundesverfassungsgericht wird derzeit gestritten, ob die Beamtenbesoldung in Hessen zwischen 2013 und 2020 verfassungswidrig war. Viele Beamtinnen und Beamte sowie Pensionäre haben Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt. Laut hessischem Innenministerium ist noch unklar, ob und in welchem Umfang Nachzahlungen kommen werden.

Zehntausende Widersprüche gegen Beamtenbesoldungen und Pensionen der vergangenen Jahre sind in Hessen offen. Dies geht aus einer Antwort von Innenminister Peter Beuth (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion im hessischen Landtag hervor. Demnach summierten sich die beim Regierungspräsidium Kassel eingegangenen Widersprüche für die Jahre 2015 bis 2023 auf insgesamt 125 472. Darunter sind auch 1660 erst nach Fristablauf eingegangene Widersprüche für das Jahr 2015, die bereits im März 2018 abgelehnt wurden. Alle anderen aber seien «mangels Entscheidungsreife» offen, so das Innenministerium.

Widersprüche vor allem von Lehrern, Polizisten und Beamten der Steuerverwaltung

Besonders Lehrerinnen und Lehrer wandten sich gegen ihre Besoldungen (57 740 Widersprüche), gefolgt von Polizeibeamtinnen und -beamten (30 901), Beamten der Steuerverwaltung (19 057) und des Justizressorts (10 638). Aus sonstigen Bereichen kamen weitere 7136 Widersprüche. Weil jeweils ein Beamter oder eine Beamtin für mehrere Jahre Widerspruch einlegen kann, entspricht deren Zahl nicht der Anzahl der Menschen, die Widerspruch eingelegt haben.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus

Der hessische Verwaltungsgerichtshof hatte entschieden, dass die Beamtenbesoldung gegen das Grundgesetz verstößt. Demnach wurden die Beamten von 2013 bis 2020 nicht ausreichend bezahlt. Verbindlich entscheiden über die künftige Besoldung muss jedoch noch das Bundesverfassungsgericht. Mit Blick darauf erklärte Beuth, Umfang und Höhe eventuell erforderlicher Nachzahlungen stünden noch nicht fest. Die Landesregierung habe aber bereits mit dem Doppelhaushalt 2023/24 erhebliche Anstrengungen unternommen, «um auch den aktuellen Fragen zur amtsangemessenen Alimentation Rechnung zu tragen».

Entscheidung der Landesregierung zu Versorgungsbezügen aus dem Jahr 2014

Im Sinne einer Haushaltskonsolidierung habe die Landesregierung seinerzeit beschlossen, die Besoldung und Versorgungsbezüge für 2015 auf dem Niveau der Anpassung zum 1. April 2014 zu belassen. Diese Entscheidung und die Verdienstmöglichkeiten hätten auf den wachsenden Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst «keinen erkennbaren Einfluss», sagte Beuth. Dieser resultiere «größtenteils aus dem demografischen Wandel der Gesellschaft, aber auch aus dem globalen Wettbewerb um Fachkräfte und der fortschreitenden Digitalisierung» mit neuen hoch spezialisierten Berufsbildern. Auch seien in den vergangenen Jahren viele Maßnahmen zur Fach- und Nachwuchskräftegewinnung ergriffen worden.

dpa

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