Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen wurde nicht verlängert, sondern lief am 31.12.2022 aus.

Die Corona-Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeheimen ist Ende 2022 ausgelaufen. Grund war die Dominanz sogenannter immunevasiver Corona-Varianten, wie es am 21. November aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß. Diese Erreger können der Immunantwort von Menschen, die geimpft und/oder genesen sind, besser entgehen als ihre Vorgänger.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Herbst 2022 offen gelassen, ob die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich zum Jahresende ausläuft oder verlängert wird. «Wir werden von dem Verlauf der Herbst- und Winterwelle abhängig machen, wie wir mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht umgehen», hatte er im Oktober bei der Regierungsbefragung im Bundestag auf die Frage gesagt, ob er das Gesetz auslaufen lassen oder verlängern wolle.

Regelung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Jahr 2022

Bis zum 15. März 2022 mussten die Beschäftigten nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft sind oder genesen waren. Falls kein Nachweis vorgelegt wurde, mussten die Arbeitgeber die Gesundheitsämter informieren. Dort wurde jeder Einzelfall geprüft und es wurde über das weitere Vorgehen entschieden.

Impfpflicht für Ärzte und Pflegekräfte ab 15. März 2022

Bereits tätige Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken mussten bis 15. März 2022 nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder vor einer Infektion genesen waren oder ein Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden konnten. Arbeitgeber mussten die Gesundheitsämter informieren, wenn dies nicht geschah. Diese mussten dann jeden Einzelfall prüfen.

Neue Beschäftigte mussten Impfnachweis vorlegen

Beschäftigte, die ab 16. März 2022 in den genannten Einrichtungen neu anfingen, mussten einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Die Regelung galt auch für Personal von Arztpraxen, Rettungsdiensten und Entbindungseinrichtungen.

 Mehr zum Thema: Einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht ist verfassungsgemäß

Video "Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen"

mit Rechtsanwältin Jutta Schwerdle und Rechtsanwalt Christian Wäldele

Inhalte:

  •  Erfasste Gesundheitseinrichtungen und erfasster Personenkreis
  •  Pflichten der Arbeitgeber, Pflichten der Beschäftigten
  •  Rechtsfolgen bei fehlendem Nachweis
  •  Prüfung des Gesundheitsamtes
  •  Handlungsmöglichkeiten der Arbeitgeber
  •  Ordnungswidrigkeiten
  •  Datenschutzrechtliche Aspekte

Video, 90 Minuten

dpa

Schlagworte zum Thema:  Coronavirus, Impfung, Krankenhaus, Pflegeheim