Tarifeinigung im öffentlichen Dienst bestätigt
Arbeitgeber und Gewerkschaften hatten sich am 29. April in der dritten Verhandlungsrunde auf einen Abschluss geeinigt, der bis zum 31. Mai unter Zustimmungsvorbehalt der Gewerkschaftsmitglieder stand. Die Gremien der Arbeitgeber stimmten der Einigung bereits am 29. April in Potsdam zu.
78 Prozent der Ver.di-Mitglieder hatten sich in der Urabstimmung für die Annahme des Tarifabschlusses ausgesprochen. „Uns ist es in den drei Verhandlungsrunden gelungen, ein sinnvolles und annehmbares Gesamtpaket zu schnüren, und wir können nun gemeinsam die Umsetzung der Tarifeinigung angehen“, sagte Dr. Thomas Böhle, VKA-Präsident und Verhandlungsführer für die kommunalen Arbeitgeber.
Gehaltssteigerungen um 4,75 Prozent in zwei Schritten
Das Einigungspapier sieht Gehaltssteigerungen von 2,4 Prozent ab 1. März 2016 sowie weitere 2,35 Prozent ab dem 1. Februar 2017 vor. Im gleichen Zeitraum steigen die Ausbildungsentgelte zunächst um 35 Euro, dann um weitere 30 Euro.
Die Tarifvertragsparteien einigten sich außerdem auf eine schrittweise Anhebung der Arbeitnehmereigenbeteiligung für einige Zusatzversorgungskassen.
Eine Verständigung auf eine neue Entgeltordnung zum TVöD konnte ebenfalls im Rahmen dieser Tarifrunde erzielt werden. Die neue Entgeltordnung tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.
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